
Seit dem 1.1.
Pflichtversicherte Rentner zahlen weniger Zusatzbeitrag

Seit dem 1. Januar ist für pflichtversicherte Rentner der Anteil am Krankenkassen-Zusatzbeitrag geringer, den sie selbst tragen müssen. Gleichzeitig hat sich ihr Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung erhöht.
Rentner, die als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zahlen seit dem 1. Januar nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Neben der Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags zahlt die Rentenversicherung nun auch die verbleibenden 50 Prozent des Zusatzbeitrags, den die Rentner bisher alleine tragen mussten. Dieser ist je nach Krankenkasse individuell hoch, durchschnittlich liegt er bei einem Prozent.
Zeitgleich müssen Rentner aber mehr zur sozialen Pflegeversicherung beitragen - hier steht eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte an. Für diejenigen, die bis März 2004 Rentner wurden, gilt diese Änderung seit Ende Dezember 2018, für alle anderen von Ende Januar 2019 an. Die Beitragsanteile werden automatisch von der Bruttorente einbehalten. Pflichtversicherte Rentner und Rentnerinnen werden über die Änderung in der Regel durch einen Hinweistext in den Kontoauszügen informiert. (dpa)

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