Prozess am EuGH: Deutscher Essig darf Balsamico heißen
Das höchste EU-Gericht hat über die Bezeichnung "Balsamico" bei Essigprodukten aus Deutschland entschieden. Was der Hintergrund des Prozesses ist.
Deutsche Hersteller dürfen Essigprodukte weiter Balsamico nennen. Der Europäische Gerichtshof legte fest, dass "sich der Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht geografischen Begriffe erstreckt".
Hintergrund des Urteils ist ein Streit zwischen italienischen Produzenten und einem deutschen Unternehmen. Die Firma Balema aus Kehl in Baden-Württemberg vertreibt seit Jahren in Deutschland eigene, auf Essig basierende Produkte unter der Bezeichnung "Balsamico" und "Deutscher Balsamico".
Italienische Produzenten fordern, dass deutscher Essig nicht Balsamico heißen darf
Ein italienisches Konsortium von Produzenten klagt nun dagegen mit der Begründung, die Bezeichnung verstoße gegen die in der Europäischen Union geschützte geografische Angabe Aceto Balsamico di Modena.
Mit derartigen geschützten Lebensmittelbezeichnungen sollen regionale Spezialitäten in Europa vor widerrechtlicher Aneignung und Nachahmung geschützt werden. Italien weist die meisten geschützten Herkunftsangaben in der EU auf, zu den mehreren Hundert geschützten Produkten gehören etwa Wein aus Chianti und Schinken aus Parma.
Der EuGH hat entscheiden, welche Produkte Balsamico heißen dürfen
Ein wichtiger EU-Gutachter hatte argumentiert, einzelne nicht geografische Begriffe aus der Bezeichnung fielen nicht unter den EU-weiten Schutz. Seine Einschätzung ist für die obersten EU-Richter nicht bindend, in vielen Fällen folgen sie ihr aber. (dpa)
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