
Verbraucherschützer telefonieren "wie die Weltmeister"

Die Corona-Pandemie stellt das Leben auf den Kopf - erst recht in der Urlaubszeit. Das merken auch die Verbraucherschützer. Denn die Problemfälle sind auf einmal völlig andere als vor der Krise.
Geplatzte Reisepläne, annullierte Flüge und Streit um Stornogebühren: In der Coronakrise sind die Anfragen bei den Verbraucherschützern massiv gestiegen.
Pro Woche seien allein in Niedersachsen am Telefon und per Video bis zu 700 Beratungsgespräche angefallen - zu Spitzenzeiten während des sogenannten Lockdowns sogar gut 1000 pro Woche, teilte die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Dienstag mit. Vor der Krise seien es etwa 200 Telefonberatungen pro Woche gewesen.
Die Nachfrage nach Beratung vor allem während des sogenannten Lockdowns sei sogar doppelt so hoch gewesen wie die tatsächlich erfolgten Beratungen, sagte Geschäftsführerin Petra Kristandt. "Unsere Berater telefonieren wie die Weltmeister." Allerdings fehle das nötige Personal, daher könnten nicht alle Anfragen beantwortet werden - zumal die Sachverhalte oft neu und die Fälle juristisch teils anspruchsvoll seien. Viele Beratungen seien nicht in wenigen Minuten abzuhandeln: "Bei uns suchen Verbraucher Rat, die ihre Fragen im Internet nicht klären konnten. Wir betrachten den Einzelfall und suchen individuelle Lösungen", erklärte sie.
Vor allem Pauschalreisen, Hotels und Unterkünfte, Flüge oder Laufzeitverträge in Fitnessstudios waren laut Verbraucherzentrale die Top-Beratungsthemen zwischen März und September.
Beispiel Pauschalreise: Im November 2019 habe ein niedersächsischer Verbraucher für September 2020 eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Nach der erneuten Reisewarnung für die Balearen habe er kostenlos stornieren wollen, der Anbieter lehnte aber ab - mit der Begründung, die Corona-Pandemie zähle zum "allgemeinen Lebensrisiko", steigende Infektionszahlen seien kein außergewöhnliches Ereignis mehr. Die Verbraucherzentrale beurteilte dies als "absurd und falsch", die Rechtslage sei eindeutig: Die Reise müsse kostenlos storniert werden.
Ein weiteres Beispiel: Kreuzfahrten. Ein Kunde habe in einem Reisebüro in Salzgitter für August 2020 eine dreitägige Kreuzfahrt gebucht. Im Juni sagte er die Fahrt ab, weil eine Reisewarnung für den Zeitraum bestand. Der Kreuzfahrtanbieter verlangte dennoch 100 Prozent Stornokosten. Das Reisebüro habe dem Kunden erklärt: "Das Problem bei der Ausübung eines Rücktrittsrechtes ist immer, dass der, der sein Geld zurückhaben will, das notfalls gerichtlich einfordern muss." Die Antwort mache sprachlos, urteilten die Verbraucherschützer.
Vor der Krise bestand vor allem in Sachen Telefon und Internet sowie rund um den Mobilfunk Beratungsbedarf. Im Streit mit Unternehmen der Reise- und Veranstaltungsbranche gehe es um hohe Summen, die die Anbieter teils unrechtmäßig einbehielten. "Bei den Verbrauchern ist der Frust über das unanständige Geschäftsgebaren inzwischen deutlich zu spüren", sagte Kristandt.
© dpa-infocom, dpa:201020-99-09507/5 (dpa)

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