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Renten-Tipp
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Lohnt eine Auszahlung der Riester-Rente?

Wird der Riester Vertrag fällig, sollten Verbraucher sich fragen: Lohnt die monatliche Rente sich wirklich?.
Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn

Erst kommt das Sparen, dann der Lohn: Läuft der Riester-Vertrag am Ende aus, entscheiden sich die meisten für die regelmäßige Rentenzahlung. Eine gute Idee?

Jahrelang "geriestert", sprich: mit staatlicher Unterstützung privat fürs Alter vorgesorgt und dafür einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen. Jetzt steht die Auszahlung der Rente unmittelbar bevor.

Der Haken: Nicht immer ist die Höhe dieser monatlichen Zusatzrente wirklich lukrativ. Viele erwägen daher, ob sie sich nicht das eingezahlte Geld auf einen Schlag auszahlen lassen sollen.

"Grundsätzlich ist das möglich", sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. In einem solchen Fall müssten Sparer den Vertrag kündigen. Das aber hat seinen Preis.

Auszahlung der Riester-Rente ist an Rentenbeginn geknüpft

Grundsätzlich ist die Riester-Rente in Form einer monatlichen Rentenzahlung zu gewähren. Regulär kommt sie ab dem Zeitpunkt zur Auszahlung, ab dem der Sparer in den Ruhestand geht. Versicherte erhalten dann zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder Pension lebenslang die Riester-Rente.

Kommt es nun zu einer Gesamtauszahlung des angesparten Kapitals, spricht der Gesetzgeber von einer "schädlichen Verwendung" der Riester-Rente. "Verbraucher erhalten die Einmalzahlung abzüglich aller Zulagen und Steuervorteile", erläutert Becker-Eiselen. Zudem muss der Sparer Steuern zahlen, und zwar auf alle Erträge.

Kleinbetragsrenten auszahlen lassen

Es gibt aber eine Ausnahme: Eine Gesamtauszahlung - ohne Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen - ist bei sogenannten Kleinbetragsrenten möglich. Von einer solchen Rente ist die Rede, wenn die monatliche Auszahlung bei rund 30 Euro oder weniger liegt.

Solche vergleichsweise geringen Renten sind möglich, wenn Sparer über die Jahre nur geringe Beiträge einzahlen. Zum Beispiel, weil der Riester-Vertrag längere Zeit geruht hat. "Allerdings ist der ausgezahlte Betrag komplett im Jahr der Auszahlung zu versteuern", sagt Verbraucherschützerin Becker-Eiselen.

Kündigung der Riester-Rente kann sich lohnen

Abgesehen von einer Kleinbetragsrente: Selbst wenn die monatliche Riester-Rente weit mehr als 30 Euro beträgt, kann sich die Kündigung des Vertrags unter Umständen lohnen. Sparer sollten sich ihre Vertragsunterlagen einschließlich Standmitteilungen und Steuerbescheide ansehen und rechnen.

"Dabei gilt es, den Anteil der Förderung mit den eigenen Beiträgen zu vergleichen", erklärt Katharina Henrich von der Stiftung Warentest. Stellt sich heraus, dass der Förderanteil sehr hoch ist, ist auch eine sehr niedrige Rente zumeist immer noch vorteilhafter als die Kündigung - weil der Sparer bei einem sehr hohen Förderanteil sehr viel Geld zurückzahlen müsste.

Was auch möglich ist: Eine Riester-Teilauszahlung. Dabei lassen sich Sparer zu Rentenbeginn einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent des angesparten Riester-Kapitals auszahlen. Von dem Geld, das übrig bleibt, erhalten sie ganz regulär eine Riester-Rente.

Einmalbetrag muss versteuert werden

Wichtig zu wissen: Den Einmalbetrag müssen Verbraucher voll versteuern. Ob sich das unter dem Strich rechnet, müssen Betroffene für sich entscheiden. "Möglicherweise können Sparer eine Einmalzahlung gut gebrauchen, um zum Beispiel ein E-Auto zu finanzieren", sagt Henrich. Aber: Die Höhe der monatlichen Riester-Rente ist nach der Einmalzahlung entsprechend niedriger.

Doch wie attraktiv ist es überhaupt, wenn das angesparte Geld verrentet wird? "Im Prinzip muss man sehr alt werden, um das zurückzuerhalten, was an Beiträgen plus Zulagen in den Vertrag geflossen ist", erklärt Becker-Eiselen. Denn Rentenversicherungen jeder Art seien eine Wette auf die Lebenserwartung.

Literatur:

"Finanztest Spezial Ihre Rente", Stiftung Warentest 2021, 112 Seiten, Heft, ISBN-13: 419-2-1270-1290-8, 12,90 Euro

© dpa-infocom, dpa:210616-99-18143/4 (dpa)

Infos der Stiftung Warentest (z.T. kostenpflichtig)

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