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Garantieverlängerung: Lohnt sich das?

Eine Waschmaschine gehört zu den größeren Anschaffungen. Geht sie kaputt, kann das die Haushaltskasse belasten. Daher kann sich hier eine Garantieverlängerung lohnen.
3 Bilder
Eine Waschmaschine gehört zu den größeren Anschaffungen. Geht sie kaputt, kann das die Haushaltskasse belasten. Daher kann sich hier eine Garantieverlängerung lohnen.
Foto: Christin Klose (dpa)

Viele Händler locken beim Kauf von Elektrogeräten mit Garantieverlängerungen. Verbraucher sollten aber kritisch bleiben. Nicht jedes Angebot zahlt auch aus.

Notebook, Fernseher oder Waschmaschine - manche Dinge kosten einfach viel Geld. Nicht selten stellen sich Käufer die Frage: Was ist, wenn das neue teure Teil kaputt geht und dann kostspielige Reparaturen anstehen?

Um solche Nöte wissen auch Händler. Sie bieten daher Kunden oft eine Garantieverlängerung in Form eines Versicherungsvertrags an. "Das bedeutet, dass über die zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus die Garantie verlängert wird", erläutert Kai Falk vom Handelsverband Deutschland (HDE).

Was eine Garantieverlängerung bringt

Klingt zunächst einmal gut. Doch ganz billig ist der Extra-Schutz nicht - und oftmals lohnt er sich auch nicht. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln nennt ein Beispiel: Ein neuer Laptop kostet beim Kauf 1000 Euro. Eine Garantieverlängerung auf fünf Jahre schlägt mit rund 250 Euro zu Buche. Geht der Laptop nach vier Jahren kaputt, wird bei vielen Garantieverträgen lediglich der Zeitwert ersetzt. "Das führt dazu, dass am Ende eine notwendige Reparatur trotz Garantieverlängerung kostspieliger sein kann als der Erstattungsbetrag der Versicherung", erklärt Solmecke.

Zum Abschluss einer Garantieversicherung sollten sich Kunden auf jeden Fall nicht drängen lassen, betont der Jurist Gerrit Cegielka von der Verbraucherzentrale Bremen. Vielmehr sollten sie sich vorher in Ruhe über den Leistungsumfang der Versicherung informieren. "Vor allem muss klar sein, was im Schadenfall passiert", sagt Cegielka.

Einen genauen Blick in die Verträge werfen

Wird in jedem Fall repariert oder nur dann, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist? Wird bei Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur ein Ersatzgerät gestellt, der Zeitwert in Geld erstattet oder gar nur ein Gutschein gegeben? "Erst wenn die Rahmenbedingungen klar sind, lässt sich einschätzen, ob sich der Preis für die Extra-Garantie rechnet."

Generell gilt: "Ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Schutz vor Produktmängeln macht nur Sinn, wenn Verbraucher ein Produkt länger als zwei Jahre nutzen wollen und das Produkt nach zwei Jahren noch einen gewissen Marktwert hat", sagt Cegielka. Das heißt: Bei Haushaltsgroßgeräten wie einem Wäschetrockner, Elektronikgeräten wie einem Kaffeeautomat oder teuren TV-Geräten kann eine Garantieverlängerung in Erwägung gezogen werden.

Gewährleistungszeitsraum meist ausreichend

Inzwischen gibt es einen solchen Extra-Schutz auch für Elektrokleingeräte. "So ist es etwa möglich, für einen 60 Euro teuren Blu-ray Player eine Garantieverlängerung für 30 Euro zu kaufen", erzählt Solmecke. Das jedoch rechne sich meist nicht.

Verbraucher sollten, bevor sie zusätzlich Geld für Garantieversprechen ausgeben, auch bedenken, dass Produktmängel meist relativ schnell auftreten. In den ersten zwei Jahren kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung mangelhafte Ware beim Verkäufer reklamieren. "Hersteller geben oft ebenfalls kostenlose Garantieleistungen", sagt Verbraucherschützer Cegielka.

Versicherungsgeber haftet

Wird eine Garantieverlängerung abgeschlossen, dann stellt sich vielen die Frage, wer im Schadensfall überhaupt haftet. Oftmals vermittelt der Händler die Garantieverlängerung nur. Der eigentliche Versicherungsvertrag wird mit einem externen Versicherungsunternehmen vereinbart. "Der Händler erhält dann von der Versicherung eine Vermittlungsprovision - ein willkommener Zuverdienst in Märkten mit geringen Gewinnmargen", sagt Solmecke.

Der Verbraucher muss sich dann im Garantiefall aber an das Versicherungsunternehmen wenden. Ist dagegen der Händler selbst der Garantiegeber, haftet er im Garantiefall. Der Verbraucher wendet sich dann also direkt an den Händler. (dpa)

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