
Restschuldpolice widerrufen: Vollen Betrag zurück
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Zum Ratenkredit wird Bankkunden häufig auch eine Restschuldversicherung angeboten. Wer diese wieder kündigt, sollte darauf achten, den bereits gezahlten Betrag komplett zurückzuverlangen.
"Die Versicherung wird nicht unbedingt zur Bedingung gemacht. Aber die Bankverkäufer sagen schon, dass die Kreditzusage mit Versicherung wahrscheinlicher ist", lautet die Erfahrung von Max Herbst von der unabhängigen Finanzberatung FMH in Frankfurt.
Innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift können Kunden die Versicherung ohne Angabe von Gründen aber wieder kündigen. Dabei sei darauf zu achten, dass die gesamte Einmalprämie wieder zurückgezahlt wird. "Denn wenn die Vertragskündigung innerhalb der Frist erfolgte, darf kein anteiliger Versicherungsschutz berechnet werden", sagt Herbst. "Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen sofort genau durchzulesen, weil einige Banken als Provision bis zu 50 Prozent des Einmalbeitrages bei einer Kündigung nach den zwei Wochen einbehalten."
Verbraucherschützer kritisieren seit langem die Praxis vieler Banken, beim Abschluss eines Kredits auch den einer Restschuldversicherung anzumahnen. Der durchschnittliche Zinssatz für Ratenkredite von 36 Monaten Laufzeit beträgt laut FMH aktuell 7,56 Prozent. Für Kredite von 48 Monaten Laufzeit werden im Schnitt 7,63 Prozent fällig.

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