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Aufheben oder nicht?
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Rückgaben ohne Originalverpackung?

Bei Smartphones kein Problem: Wer dagegen die Originalverpackung eines 50-Zoll-TVs aufheben möchte, hat schnell ein Platzproblem.
Foto: Christin Klose, tmn

Endlich ist das neue Notebook da! Ausgepackt, Kartons weggeworfen - doch dann keimen Zweifel, man möchte das Gerät zurückgeben. Geht das ohne OVP?

Erst liegt sie in der blauen Tonne, dann im Müllwagen. Und wenn man die Originalverpackung von Geräten wie Fernsehern, Laptops, Kameras, Monitoren oder Druckern dann doch noch irgendwann für eine Reklamation oder schon kurz nach dem Kauf für eine Retoure wegen Nichtgefallens gebrauchen könnte, ist es zu spät: Die Kartonagen sind über alle Berge.

Es gibt aber eine gute Nachricht für alle, die die mitunter sperrigen Kartons und Polstermaterialien nicht aufbewahrt haben. Käuferinnen und Käufer dürfen Ware auch ohne ihre originale Verpackung reklamieren oder retournieren, berichtet die Stiftung Warentest.

Ein Kaufbeweis ist wichtig

Im Zweifel müssten sie aber beweisen, wo sie den Artikel gekauft haben. Das funktioniert natürlich ganz einfach mit dem Kassenbon oder der Rechnung. Sollten die aber auch weg sein, könnten notfalls auch Kreditkartenabrechnung oder Kontoauszug als Beweis dienen, so die Experten.

Auch wenn Händler also Retouren oder Reklamationen ohne Originalverpackung zulassen müssen: Kundinnen und Kunden müssen dafür sorgen, die Ware sachgemäß verpackt zu verschicken. Und das funktioniert eben in der Regel am einfachsten und sichersten in der Originalverpackung.

Aufbewahren schadet nicht

Wer also den Platz hat, hat gute Gründe die Originalverpackung für die Dauer der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung aufzubewahren - und auch darüber hinaus, wenn sich die Herstellergarantie über den Gewährleistungszeitraum hinaus erstreckt.

Ein Umtausch wegen bloßen Nichtgefallens ist im stationären Handel übrigens Kulanz, also ein freiwilliger Service des Händlers, erklären die Warentester. Anders beim Onlineshopping: Hier ist Geld zurück ohne Angaben von Gründen innerhalb der zweiwöchigen gesetzlichen Widerrufsfrist garantiert.

Wenigstens zwei Wochen Geduld

Onlineshopperinnen und Onlineshopper sind also gut beraten, Originalverpackungen wenigstens zwei Wochen lang aufzubewahren, nachdem die Ware bei ihnen eingetroffen ist - auch wenn sie dafür vielleicht eigentlich gar keinen Platz haben. (tmn)

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