Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Service vor Ort: Schimmel vorbeugen

Service vor Ort
ANZEIGE

Schimmel vorbeugen

Ein trockener, gut gelüfteter Keller bietet Schimmel keinen Nährboden.
Foto: alhim, stock.Adobe.com
230710816-1.jpg
230710886-1.jpg
230710679-1.jpg
230710634-1.jpg
230712095-1.jpg
230912648-1.jpg
230708977-1.jpg
230912643-1.jpg 230708775-1.jpg 230709069-1.jpg

Neue Keller gut lüften

Bei neu gebauten Kellern kann es bis zu zwölf Monate dauern, bis sie gänzlich abgetrocknet sind – je nach Fertigungsweise und Witterungsumständen. Dirk Wetzel, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF), rät daher, zweimal täglich für drei bis fünf Minuten stoßzulüften. Das verbessert das Raumklima und beugt Stockflecken und Schimmel vor. Das optimalen Niveau ist sogar messbar: Die Luftfeuchtigkeit im Keller liegt bei 50 bis 60 Prozent. Das überprüft man mit Hygrometern, kleinen Messgeräten aus dem Baumarkt.

Feuchte Luft bleibt draußen

Bei Nebel oder an schwül-warmen Tagen kann seltener gelüftet werden, rät die GÜF. Andernfalls zieht die feuchte Luft von außen ins Innere des neugebauten Hauses. Wer Wäsche im Keller trocknet, sollte mehrmals am Tag lüften. Sorgt eine Belüftungsanlage nicht automatisch für den Feuchtigkeitsausgleich, kann ein gekipptes Fenster helfen.

Nutzen Hausbesitzer das Untergeschoss schon direkt nach dem Einzug als Abstellfläche und Wohnbereich, ist auf die richtige Lagerung des Hausrates zu achten. Möbel, Umzugskartons oder Säcke voll mit Kleidung sollten mindestens fünf Zentimeter Abstand zur Wand haben. So kann die Luft an der Wand besser zirkulieren, was das Risiko von Feuchtigkeitsschäden zusätzlich reduziert. tmn

Foto: alhim, stock.adobe.com

Unterstützung im Steuerdschungel: Kostenpflichtige Steuersoftware kann helfen, mehr aus der jährlichen Steuererklärung herauszuholen.
"Finanztest"-Untersuchung

Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren