
Mehr Förderung für energieeffiziente Gebäude

Welche Maßnahmen ab 2021 gelten
Ab 1. Januar 2021 gilt ein neues Programm zur Förderung für effiziente Gebäude (BEG). Zunächst verändert sich dadurch die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen, teilt das Informationsprogramm Zukunft Altbau mit. Ab 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe in Kraft – dann ist zusätzlich die neue Förderung für Gesamtsanierungen abrufbar. Wenn Eigentümer einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen, erhalten sie fünf Prozentpunkten mehr Fördergelder. Wer zudem erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, kann als Bonus weitere fünf Prozentpunkte mehr bekommen. Zudem wird die Planung und Baubegleitung eines Fachmanns künftig gefördert und kann in den Teilprogrammen direkt mitbeantragt werden. | |
Bei der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich zudem die förderfähigen Kosten auf maximal 150000 Euro pro Wohneinheit – damit steigen sie im Jahr 2021 um 30000 Euro, zuvor waren es maximal 120000 Euro. Das neue Programm integriert nach Angaben von Zukunft Altbau zehn KfW- und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-) Förderprogramme ganz oder teilweise. | |
Neben dem Zuschuss gibt es ab 1. Juli 2021 zudem eine ganz neue Kreditvariante. Bis dahin gelten allerdings laut Informationsprogramm die alten Regeln der Förderbank KfW. | tmn |

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