Mehr Geld für altersgerechteres Wohnen
KfW-Zuschüsse im Programm Barrierereduzierung wieder verfügbar
Ab sofort können Eigentümer und Mieter wieder die beliebten KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit im Programm Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) beantragen. 2020 stehen dafür sogar mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel um 25 Millionen auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht. BMI und KfW reagieren damit auf die hohe Nachfrage bei der Förderung.
Die KfW fördert mit Investitionszuschüssen von bis zu 6250 Euro bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden.
Seit 2009 wurden knapp 410000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 3,85 Milliarden Euro mithilfe der Förderung umgebaut.
Weniger Barrieren im Alltag
Allein im Jahr 2019 waren es 63000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 400 Millionen Euro. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 5000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn des Umbaus im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage. Quelle: Energie-Fachberater.de
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