Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Wer, wann, wie und wo: So kommen Eltern zum Elterngeld

Wer, wann, wie und wo
ANZEIGE

So kommen Eltern zum Elterngeld

Kümmern sich Eltern nach der Geburt um ihr Kind, geht das meist mit Einkommenseinbußen einher. Das Elterngeld gleicht diese aus.
Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn

Elterngeld soll Familien helfen. Es gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Bevor es gezahlt wird, müssen sich Eltern aber einige Gedanken machen.

Nach der Geburt dreht sich für frischgebackene Eltern erst einmal alles um das Kind. Ein Grund, warum sich Eltern auch mal aus ihrem Job zurückziehen.

Damit die finanzielle Lücke - zumindest ein wenig geschlossen wird, gibt es nach Angaben des Bundesfamilienministeriums Elterngeld. Dafür müssen die Eltern allerdings einen Antrag ausfüllen. Antworten auf wichtige Fragen:

Was braucht man für den Elterngeld-Antrag?

Sobald das Kind auf der Welt ist, bekommen die Eltern vom Standesamt die Geburtsurkunde. Diese muss dem Amt mit einer Reihe weiterer Unterlagen vorliegen, erklärt Sandra Thiemar von dem Beratungsportal Elterngeld.net. Dazu gehört neben einer Kopie der Personalausweise der Eltern auch der vom Arbeitgeber bestätigte Antrag auf Elternzeit.

"Berufstätige müssen die Elternzeit zwischen der siebten und achten Woche vor ihrem Beginn beantragen", erinnert Thiemar. Leistet die Krankenkasse Mutterschaftsgeld, muss außerdem die Bewilligung vorliegen. Denn diese Leistungen werden dem Elterngeld angerechnet. Zur Berechnung des Elterngeldes benötigt das Amt außerdem den Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes.

Der Berechnungszeitraum unterscheidet sich je nachdem, welches Elternteil den Antrag stellt. Bei der Mutter werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes hinzugezogen, beim Vater die 12 Monate vor der Geburt, erklärt Thiemar. Aus diesen Zeiträumen müssen der Elterngeldstelle die entsprechenden Gehaltsabrechnungen vorliegen. Bei Selbstständigen wird eine Einnahmeüberschussabrechnung aus dem Jahr vor der Geburt verlangt.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Die Höhe des Elterngeldes hängt laut Bundesfamilienministerium davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. "Zur Ermittlung des Betrags wird das sogenannte "Elterngeld-Netto" berechnet", sagt Thiemar. "Das ist etwas komplizierter."

Dafür werden vom Bruttoeinkommen des Antragstellers zunächst die Werbungskosten sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen. Vom durchschnittlichen Monats-Einkommen werden zusätzlich Steuerpauschalen und Sozialabgaben abgezogen. Der Betrag, der nach Abzug übrig bleibt, ist das Elterngeld-Netto. Je nach Höhe des Elterngeld-Nettos, werden dem Elternteil 65 bis 67 Prozent ersetzt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe ist unter anderem von der Variante des Elterngeldes abhängig: Das Basiselterngeld beträgt höchstens 1800 und mindestens 300 Euro im Monat. Da das ElterngeldPlus doppelt so lange ausgezahlt wird, verringert sich die Höhe des monatlichen Betrags entsprechend. Der Maximalbetrag beträgt also 900 Euro, der Mindestbetrag 150 Euro.

Für verheiratete Paare gibt es einen Trick, die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen: die Steuerklasse wechseln. Denn die Steuerklasse bestimmt, wie viel Netto vom Brutto bleibt, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Verdient ein Ehepartner deutlich weniger als der andere, bietet sich laut der Expertin eine Kombination von Steuerklasse drei und fünf an. Der geringer verdienende Partner ist dabei in der steuerlich ungünstigeren Steuerklasse fünf, die deutlich höhere Abzüge hat. Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse müsse aber rechtzeitig gestellt werden.

Auch Familien, die bereits Geschwisterkinder haben, können ein höheres Elterngeld erhalten. Lebt ein Kind unter drei Jahren in der Familie oder zwei Kinder unter sechs Jahren, erhalten Eltern einen Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes, erklärt Thiemar.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Entscheiden sich Eltern für das Basiselterngeld, können sie dies bis zu 14 Monate beziehen. Nämlich dann, wenn sich beide Elternteile die Betreuung aufteilen und somit von einem Einkommensverlust betroffen sind. Dabei darf ein Elternteil jedoch maximal 12 Monate und das andere mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen, erklärt Thiemar. Alleinerziehende haben immer Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld.

Mit dem ElterngeldPlus kann der Bezugszeitraum gestreckt werden. "Es ist vor allem dann interessant, wenn Eltern länger als ein Jahr in Elternzeit gehen möchten", erklärt Thiemar. Während des Bezugs von ElterngeldPlus könne der betreuende Elternteil außerdem in Teilzeit arbeiten - muss aber nicht.

© dpa-infocom, dpa:200630-99-621510/4 (dpa)

Tipps und Infos zum Elterngeld

Infos des Bundesfamilienministeriums zum Elterngeld

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren