Sorgerecht beantragen
Um das Kindeswohl nicht zu gefährden muss man einiges beachten. Das müssen ledige Väter wissen.
Unverheiratete Väter können auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame oder alleinige Sorge für ihre Kinder beantragen. Dabei sollten Betroffene Folgendes wissen:
Gemeinsames Sorgerecht:
Eine Erklärung über die gemeinsame Sorge müssen Eltern beim Jugendamt abgeben. Das ist schon vor der Geburt möglich. Ist die leibliche Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht, kann der Vater beim Familiengericht einen Antrag stellen, dass ihm das Mitsorgerecht eingeräumt wird.
Ablauf vor Gericht:
Das Familiengericht muss dem Antrag stattgeben, es sei denn, die gemeinsame Sorge widerspricht dem Kindeswohl. Dies muss die Mutter aber geltend machen. Schweigt sie zum Antrag des Vaters, wird das Gericht diesen bewilligen.
Kinder haben Mitspracherecht: Leben die Eltern getrennt, kann der Vater auch das alleinige Sorgerecht beantragen – wenn eine gemeinsame elterliche Sorge nicht möglich ist. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat es ein Mitspracherecht, wo es leben möchte.
Grundsätzlich gilt: In Sorgerechtsfragen gelten keine Fristen. Maßgeblich für die Entscheidung ist immer das Kindeswohl in der aktuellen Situation.
Bei allen Fragen rund um das Thema Sorgerecht, wendet man sich am besten an den Rechtsanwalt seines Vertrauens. Die Experten wissen genau, worauf geachtet werden muss. tmn/casi
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