Sparen: Freibeträge der Kinder mitnutzen
Berlin (dpa/tmn) - Beim Sparen sollten Eltern die Freibeträge der Kinder mitnutzen. So lässt sich mehr Geld steuerfrei anlegen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.
Ist der eigene Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr - oder 1602 Euro für Ehepaare - ausgeschöpft, sollten Eltern einen Teil ihres Vermögens auf den Namen eines Kindes anlegen. Denn bei Kindern, die über kein eigenes Einkommen verfügen, sind Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinnahmen bis zu einem Betrag von 8841 Euro steuerfrei.
Diese Summe setzt sich aus dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro, dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und dem Grundfreibetrag von 8004 Euro zusammen. Das ist vor allem für vermögende Familien interessant.
Denn bei einer Verzinsung von 2,5 Prozent blieben Erträge aus einer Anlage von bis zu 353 640 Euro steuerfrei, hat der Bankenverband errechnet. Eltern können alle zehn Jahre bis zu 400 000 Euro auf ein Kind übertragen, ohne dafür Schenkungsteuer zahlen zu müssen.
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