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Sport daheim – was ist erlaubt?

Sport in den eigenen vier Wänden ist nicht immer erlaubt, wenn er mit Lärm verbunden ist.
Foto: Foto: Valerii, stock.adobe.com
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Fitnessstudios haben wieder temporär geschlossen. Viele verlegen deshalb ihr Training in die Wohnung.

In Mehrfamilienhäusern steigt dadurch jedoch die Lärmbelastung. Daher gilt: Mieter sollten sich für ihren Sport grundsätzlich an die Ruhezeiten halten. Das heißt zum Beispiel: Kein Fitnesstraining zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. „Am besten ist es, Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab“, rät Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Möglich wäre es zum Beispiel, sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnessprogramm absolviert werden kann. Eine Stunde Sport in einer Mietwohnung sollte aber in Ordnung sein – je nachdem, wie lärmintensiv das Training ist. tmn

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
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Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

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