Die Klassiker gibt’s immer noch
Harte Fakten, lockere Plauderei: Fragen zum Vorstellungsgespräch
„Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?“ und „was sind Ihre größten Schwächen?“ – fast jeder hat diese Fragen schon einmal im Vorstellungsgespräch gehört. Aber sind die Klassiker überhaupt noch aktuell? Ja, sagen Experten. Allerdings sollten sich Bewerber auch auf neue Fragen gefasst machen – und auf einen ganz neuen Umgangston.
„Heute wird lockerer geplaudert“, sagt Bewerbungs- und Karrierecoach Jürgen Hesse. Statt formalisierter Fragen lautet der Gesprächseinstieg gerne auch mal: „Wer sind Sie?“ oder „Erzählen Sie mal was von sich“. Personaler wollen so die Spontanität der Bewerber und ihre Fähigkeit zur Selbsteinschätzung testen.
Authentisch sein
Auf ihre Schlagfertigkeit allein sollten die sich allerdings nicht verlassen. Denn die Klassiker gibt es noch immer. „Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten und eine objektive Auswahl treffen zu können, werden den Bewerbern für eine bestimmte Position dieselben Fragen gestellt“, erklärt Bernd Blessin vom Bundesverband der Personalmanager. Dabei geht es um die eigenen Schwächen, aber auch um andere Fragen. Beliebt etwa: „Welche Erfahrungen haben Sie in der Vergangenheit in Ihrem Job gemacht?“ Bewerber stehen im Vorstellungsgespräch damit zunehmend vor einer Doppelaufgabe. Auf der einen Seite die Klassiker-Fragen, auf die sie sich präzise vorbereiten müssen. Auf der anderen Seite sollen die potenziellen Mitarbeiter möglichst spontan und authentisch rüberkommen.
Der Tipp von Bewerbungscoach Hesse lautet deshalb: Vorbereiten ja, auswendig lernen nein. Stattdessen empfiehlt der Experte ein anderes System. „Man muss ein Skript haben, ein Drehbuch“, sagt er. Wenn man weiß, welche Rolle man einnehmen und welches Bild man vermitteln will, sei es einfacher, auch mal spontan auf Fragen zu reagieren. Dafür reicht es, grobe Stichworte im Kopf zu haben – wichtige Aspekte also, die man nicht vergessen will. Egal, ob bei einem lockeren Gespräch oder beim Abarbeiten eines Themenkatalogs: In beiden Fällen gibt es Fragen, die für den Personaler tabu sind. „Fragen zur Familienplanung, zur gesundheitlichen Situation, zur Gewerkschaftszugehörigkeit und privaten Ansichten sind unzulässig“, erklärt Personalberater Jörg Knoblauch. Das gilt auch für Fragen zur sexuellen Orientierung. Sollten diese Themen dennoch zur Sprache kommen, dürfen Bewerber sogar ungestraft lügen. Kommt die Flunkerei später ans Licht, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag deshalb nicht anfechten.
Ohnehin können Bewerber in vielen Branchen heute deutlich selbstbewusster auftreten als noch vor ein paar Jahren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer begegnen sich immer häufiger auf Augenhöhe, berichten die Experten. „Das Verhältnis hat sich nicht nur gewandelt, es hat sich exakt ins Gegenteil gedreht“, so Knoblauch. „Der Arbeitgeber ist der Bewerber.“
Umso wichtiger sei der persönliche Eindruck, den beide Gesprächsteilnehmer voneinander gewinnen, erklärt Hesse. Die Entscheidung für oder gegen einen Arbeitsvertrag falle meist auf Basis der persönlichen Sympathie. Dem widerspricht Bernd Blessin vom Personalerverband: Er besteht weiter auf der Bedeutung objektiver Kriterien. „Das Bauchgefühl der zukünftigen Führungskraft oder der am Auswahlprozess Beteiligten sollte lediglich zur Abrundung des Bildes beitragen.“
Text: tmn/oH
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