Einspruch!
Der Steuerbescheid fällt nicht immer so aus, wie man sich das erhofft hat. Man kann jedoch Einspruch dagegen erheben.
„Wer die Berechnungen des Finanzamtes nicht einfach klaglos akzeptiert, kann jedoch profitieren, denn Einsprüche sind oft erfolgreich“, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Laut einer aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums wurden im letzten Jahr fast 3,5 Millionen Einsprüche eingelegt. Zusammen mit den noch unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren hatten die Finanzämter insgesamt über 5,8 Millionen Einsprüche zu bearbeiten. Mehr als die Hälfte der Einsprüche (rund 3,2 Millionen) wurden 2019 erledigt. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der Fälle (rund 66 Prozent) waren erfolgreich. Erfolglos oder zumindest teilweise erfolglos sind nach der Statistik nur 14 Prozent der Einsprüche.
Der Steuerbescheid sollte deshalb nicht einfach beiseitegelegt werden, rät der BVL. Wer Abweichungen feststellt, sollte Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides schriftlich beim jeweils zuständigen Finanzamt eingehen und kann elektronisch über das Elster-Online-Portal eingelegt werden. Auch eine einfache E-Mail ist möglich. Wer sich einen Widerspruch nicht zutraut, sollte die professionelle Hilfe von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen nutzen. tmn
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