Fahrtenbuch: Wie genau muss es sein?
Ist der Anteil privater Fahrten mit dem Dienstwagen geringer als die berufliche Nutzung, lohnt sich ein Fahrtenbuch. Das Finanzamt hat einen gewissen Spielraum.
Viele Arbeitnehmer dürfen ihren Dienstwagen auch privat nutzen. Wer nur wenig privat fährt, kann den Anteil dieser Wege mit einem Fahrtenbuch nachweisen statt auf die dann oft teurere, pauschale Ein-Prozent-Versteuerung zurückzugreifen.
Wichtig dabei: Das Fahrtenbuch sollte ordentlich geführt werden, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Allerdings muss das Finanzamt ein Fahrtenbuch auch bei kleineren Ungenauigkeiten anerkennen, entschied das Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 9 K 276/19).
Arbeitnehmer hatte im Fahrenbuch Orte abgekürzt
Im verhandelten Fall erkannte das Finanzamt das Fahrtenbuch eines Arbeitnehmers aufgrund von Ungenauigkeiten nicht an: Die Reiseziele waren lediglich mit Ortsnamen beziehungsweise Abkürzungen der Ortsnamen oder nur mit dem Namen von Hotels angegeben. Zudem fehlten Umwegfahrten sowie Tankstopps, und die angegebenen Kilometer wichen vom Routenplaner um einen Kilometer ab.
Die Finanzbeamten berechneten den geldwerten Vorteil darum stattdessen mit der pauschalen Ein-Prozent-Methode. Dadurch erhöhte sich allerdings der steuerpflichtige Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer klagte gegen dieses Vorgehen.
Ziele müssen sich aus weiteren Quellen ergeben
Mit Erfolg: Die teilweise Verwendung von Abkürzungen für einzelne Ortsnamen oder Kunden führt nicht automatisch zur Verwerfung des Fahrtenbuchs. Die Voraussetzung dafür: Die Ziele sind entweder verständlich oder ergeben sich eindeutig aus der vorhandenen Kunden- und Adressliste. Tankstopps sind darüber hinaus nicht im Fahrtenbuch einzutragen, so die Richter.
Die Entscheidung ist rechtskräftig und schließt sich auch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an (z. B. Az.: VI R 38/06 oder VI R 51/11).
Arbeitnehmer, denen das Finanzamt also in einem ähnlichen Fall die Anerkennung des Fahrtenbuchs verweigert, können Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. "Dabei sollten die Aktenzeichen der Entscheidungen genannt werden", empfiehlt Karbe-Geßler. "Wer Rückfragen seitens des Finanzamts von vornherein vermeiden will, sollte möglichst genau und ohne Abkürzungen das Fahrtenbuch führen."
© dpa-infocom, dpa:211026-99-743020/4 (dpa)
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Die ARTMUC in München
Ab Freitag, 12. April 2024, eröffnet die ARTMUC Kunstmesse, Bayerns größter Kunstevent, den Münchner Kunstfrühling und präsentiert aktuelle Strömungen des Kunstmarktes.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenGemeinsam für nachhaltigen Strom – Gemeinde Ellzee und actensys planen Solarpark
Solarparks gelten als wesentlicher Schlüssel für die Energieunabhängigkeit von Gemeinden. Gemeinsam mit der Gemeinde Ellzee geht actensys einen weiteren Schritt in Richtung Energiewende.
Diese 6 Fehler in der Steuererklärung kosten bares Geld
Für die Steuererklärung sollte man sich Zeit nehmen. Inmitten all der auszufüllenden Zeilen werden sonst schnell Angaben vergessen, die reichlich Steuerersparnis einbringen.
Steuererklärung erstellen lassen: Diese Anlaufstellen helfen
Wer sich etwas Zeit nimmt, kann die Steuererklärung selbst erstellen. Man kann sich aber auch Hilfe holen, etwa bei Lohnsteuerhilfevereinen. Doch was kostet das?