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Steuererklärung 2020
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Homeoffice: Pendler müssen neu rechnen

Der Weg zur Arbeit macht sich steuerlich bezahlt. In der Corona-Krise saßen viele Arbeitnehmer allerdings im Homeoffice.
Foto: Andrea Warnecke, tmn

Die Corona-Pandemie hat viele Beschäftigte ins Homeoffice verbannt. Kein Arbeitsweg bedeutet aber auch: Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.

Fahrtkosten zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeit können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Je nachdem wie weit der Weg zur Arbeit ist, kann sich das lohnen. Denn wer mit diesen Ausgaben die 1000 Euro-Werbungskostenpauschale überschreitet, mindert seine Steuerlast.

Doch 2020 haben viele Beschäftigte im Homeoffice verbracht. Das heißt: Sie können nicht einfach die Angaben aus den Vorjahren übernehmen erklärt die Stiftung Warentest in dem Spezial-Heft "Steuern 2021". Sie müssen jetzt neu rechnen, an wie vielen Tagen sie in die Firma gefahren sind.

Alle beruflichen Fahrten in die Berechnung mit einbeziehen

Das bedeutet in vielen Fällen vermutlich auch: Die Grenze von 1000 Euro wird mit den Fahrtkosten nicht überschritten. Umso wichtiger ist es, wirklich alle beruflichen Fahrten einzubeziehen, also etwa auch Fahrten zu Kunden oder eine andere Filiale.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied: Wer üblicherweise an 220 Arbeitstagen 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann allein dafür 1320 Euro Werbungskosten geltend machen (Rechenweg: 220 Tage x 20 km x 0,30 Euro für einen einfachen Weg).

Wer aber im vergangenen Jahr nur 130 Tage in die Firma gefahren ist, kommt nur auf Fahrtkosten in Höhe von 780 Euro. Wer keine anderen Werbungskosten mehr hatte, kann nicht mehr als die Pauschale beanspruchen.

Homeoffice-Pauschale mit einrechnen

Allerdings gibt es für jeden Tag im Homeoffice pauschal 5 Euro. Maximal können Arbeitnehmer für die Arbeit Zuhause 600 Euro abrechnen. Da auch dies zu den Werbungskosten zählt, kann die entsprechende Grenze von 1000 Euro zusammen mit den Fahrtkosten eventuell doch geknackt werden. (tmn)

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