
Frist läuft bald ab
Steuererklärung bis 31. Juli abgeben

Jetzt aber schnell: Nur noch bis Ende des Monats ist noch Zeit, um die Einkommensteuererklärung für 2019 beim Finanzamt einzureichen. Danach drohen Sanktionen.
Die Einkommensteuererklärung für 2019 sollten Steuerpflichtige bis zum 31. Juli 2020 abgeben. Denn nach dem Stichtag drohen Sanktionen - Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder eine Steuerschätzung, teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) mit.
Um eine Fristverlängerung können Steuerpflichtige schriftlich bitten - allerdings sei dies seit 2019 durch eine Gesetzesänderung schwieriger geworden. In der Regel verlängern die Finanzbeamten laut VLH nur in Ausnahmefällen die Frist, wenn Steuerpflichtige die Abgabe ohne eigenes Verschulden versäumt haben.
Mit einem Verspätungszuschlag müssen alle rechnen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind und die Erklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgeben. Seit 2019 beträgt er 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer - jedoch mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat.
Als weiteres Mittel kann der Fiskus ein Zwangsgeld bei verspäteter Abgabe anordnen - das meist zwischen 100 und 500 Euro liegt. Die Beamten können es aber bis maximal 25 000 Euro festsetzen. Gibt jemand dann immer noch nicht seine Unterlagen ab, kann das Finanzamt laut VLH die Besteuerungsgrundlage schätzen - meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
Lässt sich jemand beispielsweise von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater helfen, verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag im Folgejahr - im Jahr 2021 bis zum 1. März.
© dpa-infocom, dpa:200720-99-861431/3 (dpa)

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