Steuerliche Änderungen 2019
Die wichtigsten Neuerungen im neuen Jahr
Im neuen Jahr hat sich wieder einiges getan in Sachen Steueränderungen. Diese betreffen sowohl Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Land- und/oder Forstwirte, als auch Privatpersonen.
Anpassung der Gutscheinbesteuerung an die EU-Gutschein-Richtlinie: In diesem Jahr werden Einzweck- und Mehrzweckgutscheine unterschieden.
Verbesserter Steuervorteil für Elektrofahrzeuge: Fahrer von Elektro-Dienstwagen stehen steuerlich besser da.
Haftungsregelungen für Onlinehändler: Internethändler müssen von einer Onlineplattform ausgeschlossen werden, wenn diese keine Umsatzsteuerregistrierung vorweisen kann.
Anpassungen im Reisekostenrecht: Die Reisekostenpauschalen 2019 haben sich auf 33 Länder ausgewirkt.
Erhöhungen von Umzugspauschalen: Für einen beruflich bedingten Umzug dürfen Werbungskosten geltend gemacht werden.
Anpassungen im Investmentsteuergesetz oder auch Änderungen beim Verlustabzug im Körperschaftsteuerrecht: Anfang 2019 kommt eine weitere Neuerung hinzu: Erstmals ziehen die depotführenden Stellen Steuern für die Vorabpauschale ab.
Verspätungszuschläge: Seit 2019 gibt es laut Paragraf 152 der Abgabenordnung (AO) eine Formel: Für jeden angefangenen Verspätungsmonat zahlt man 0,25 Prozent vom festgesetzten Steuerbetrag abzüglich der Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzüge. Mindestens fällig werden 25 Euro pro Monat und maximal 25 000 Euro. Dies sind nur ein paar der Steueränderungen.
Über weitere Änderungen des Steuerrechts informieren die Steuerberater der Region.
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