
Ausbildungsfreibetrag zahlt sich für Eltern aus

Eltern wissen: Kinder sind teuer. Einen Teil der Ausgaben kann man sich allerdings vom Finanzamt zurückholen. Zum Beispiel, wenn das volljährige Kind noch eine Ausbildung macht.
Das Finanzamt gewährt Eltern auch für ihre erwachsenen Kinder steuerliche Vorteile: Stecken Volljährige in einer Berufsausbildung, können Eltern zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich erhalten.
Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam. Dafür ist allerdings ein Antrag notwendig.
Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist, dass die Eltern für das Kind Kindergeld erhalten und das Kind zudem auswärtig untergebracht ist. Solange sich das Kind in einer Berufsausbildung oder in einem Studium befindet, wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
© dpa-infocom, dpa:201012-99-913190/2 (dpa)

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