
Minijobs ab Januar 2021 an erhöhten Mindestlohn anpassen

Es ist keine allzu schwere Mathematik: 450 Euro geteilt durch den Mindestlohn ergibt die Arbeitsstunden-Maximalzahl pro Monat. Weil sich der Mindestlohn nun ändert, sollten Minijobber erneut rechnen.
Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel in Privathaushalten als Gärtner oder Haushaltshilfe tätig sind. Sie sollten prüfen, ob sie ihre Beschäftigungszeiten anpassen sollten, rät der Bund der Steuerzahler.
Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den Mindestlohn erhält, sollte nun mit dem Arbeitgeber zum Jahreswechsel die monatliche Arbeitszeit überprüfen und eventuell die Stundenanzahl verringern. Anderenfalls bringt der höhere Mindestlohn womöglich den Minijobber-Status in Gefahr.
Wichtig zu beachten: Am 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn erneut, und zwar auf dann 9,60 Euro pro Stunde. Daher sollte auch im weiteren Verlauf des Jahres 2021 an die Anpassung der Verträge gedacht werden.
© dpa-infocom, dpa:201126-99-477626/3 (dpa)

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