
Verbraucher bekommen mehr Rechte bei Auskunfteien
Berlin (dpa) - Die Bundesbürger bekommen von Donnerstag (1. April) an mehr Rechte bei Auskunfteien, wenn es um ihre Kreditwürdigkeit geht. Die Verbraucher müssen künftig genau informiert werden, nach welchen Kriterien ihre Kreditwürdigkeit bei Banken beurteilt wird und an wen die Daten gehen.
Sie erfahren den Score-Wert (Punktzahl), der die Bonität eines Kunden angibt. Die bisher kostenpflichtige Selbstauskunft ist künftig einmal im Jahr kostenlos. Außerdem müssen falsche Daten umgehend korrigiert werden. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) nannte die Änderung des Datenschutzgesetzes eine "erhebliche Verbesserung der Verbraucherrechte".
Das "Scoring" (Festsetzung des Punktwerts) entscheidet unter anderem über die Höhe von Kreditzinsen oder über die Konditionen eines Handy-Vertrags. Aber auch Vermieter holen diese Informationen ein, um sicherzugehen, dass ein neuer Mieter regelmäßig seine Miete zahlen wird. Eine Umfrage bei vier Auskunfteien wie der Schufa hatte im vergangenen Jahr eine Fehlerquote von bis zu 45 Prozent für die Daten zur Kreditwürdigkeit ergeben. "Sollten die gespeicherten Daten fehlerhaft sein, sind die Auskunfteien verpflichtet, dies zu korrigieren", forderte Aigner.
Bericht über Fehler beim Scoring: dpaq.de/9xxNi

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