
Teil-Lockdown verlängert
Verschärfte Corona-Regeln mindestens bis zum 10. Januar

Viele Menschen sehnen sich nach ihrem normalen Leben zurück. Doch in der Corona-Pandemie läuft es auf einen längeren Teil-Lockdown bis zum 10. Januar hinaus. Restaurants und Freizeiteinrichtungen bleiben somit erst einmal geschlossen.
Der Teil-Lockdown wird bis zum 10. Januar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder nun beschlossen, wie die CDU-Politikerin mitteilte. "Im Grundsatz bleibt der Zustand, wie er jetzt ist", sagte Merkel.
Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen bleiben damit geschlossen. Auch private Zusammenkünfte sind weiterhin auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt. Im November waren meist noch Treffen mit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten erlaubt.
Die seit dem 1. Dezember geltenden Regelungen werden für die Tage um Weihnachten leicht gelockert. Ab dem 23. Dezember und höchstens bis zum 1. Januar sollen zehn Personen im Familien- und Freundeskreis zusammenkommen können.
Wie schon im November sollen Schulen und Kitas weiterhin offen bleiben. Nach wie vor gilt eine Maskenpflicht im Unterricht ab der siebten Klasse - abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.
Auch die maximale Kundenzahl in großen Läden ist seit dem 1. Dezember stärker begrenzt. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.
Einige Länder weichen von diesen regelungen ab. In Berlin dürfen über die Feiertage etwa nur fünf Personen zusammenkommen. Schleswig-Holstein hält dagegen auch vor Weihnachten an seiner Zehn-Personen-Kontaktregel fest.
© dpa-infocom, dpa:201201-99-526777/3 (dpa)

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