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  4. Kaffeefahrten: Verträge: 14 Tage lang Widerruf möglich

Kaffeefahrten
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Verträge: 14 Tage lang Widerruf möglich

Bereuen Kunden einen Kauf, können sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen davon zurücktreten. Das erlaubt das Widerrufsrecht.
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Das Angebot ist zu verlockend: Wenn Verbraucher einen Fehlkauf tätigen, kann man den Artikel in vielen Fällen zurückgeben. Dafür muss man Fristen einhalten:

Für einen Kauf entscheiden sich Verbraucher am besten in Ruhe. Vor vorschnellen Käufen auf organisierten Tagestouren, sogenannten Kaffeefahrten, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Bereuen Kunden die Entscheidung im Nachhinein, können sie aber in der Regel innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Dann gibt der Käufer die Ware zurück und erhält sein Geld. Davon kann je nach Fall etwas für die bisherige Nutzung des Gekauften einbehalten werden.

Frist kann sich um ein Jahr verlängern

Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Vereinbarung des Vertrags. Wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, ist dagegen der Zeitpunkt entscheidend, an dem der Verbraucher die Ware in den Händen hält.

Hat der Verkäufer ihn nicht ordnungsgemäß über das Recht auf Widerruf informiert, verlängert sich die Frist nach Paragraf 356 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sogar um ein Jahr: Dann beträgt der Zeitraum ein Jahr und 14 Tage. Begründen müssen Verbraucher den Widerruf nicht.

Es muss klar sein, wer Vertragspartner ist

Die Verbraucherschützer raten aber, schon beim Kauf genau hinzuschauen, was im Vertrag steht. Wichtig sei, dass der Name der Firma, ein Verantwortlicher sowie die Anschrift - und nicht nur ein Postfach - angegeben seien.

Unseriöse Anbieter versuchen zudem nach Erfahrung der Verbraucherzentrale, Verträge vorzudatieren. So läuft die Widerrufsfrist unter Umständen ab, bevor der Käufer widerrufen hat. (dpa)

Paragraf 356 BGB: Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Paragraf 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

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