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Was der elektronische Personalausweis bringt

Für den elektronischen Ausweis braucht man unter anderem ein entsprechendes Lesegerät.
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Für den elektronischen Ausweis braucht man unter anderem ein entsprechendes Lesegerät.
Foto:  Kai Remmers, tmn

Der elektronische Personalausweis steckt in vielen Geldbeuteln, doch kaum einer nutzt ihn - obwohl er nützliche Funktionen hat. Was er kann und woran es hapert.

Auf dem Bürgeramt führt kein Weg mehr dran vorbei: Wer einen neuen Personalausweis beantragt, erhält damit Zusatzfunktionen. Seit 2017 ist bei jedem Ausweis die sogenannte eID-Funktion aktiviert. Das ist ein eingebauter Chip, mit dem sich Nutzer auch im Internet ausweisen können.

Das Bundesinnenministerium schätzt, dass derzeit bei gut 25 Millionen Personalausweisen der Chip aktiv ist. Wer einen Personalausweis im Scheckkartenformat hat und bei der Bestellung den Chip nicht aktivieren ließ, kann das auch noch nachträglich gegen eine Gebühr tun. Wie viele Menschen den Online-Ausweis tatsächlich nutzen, weiß das Ministerium allerdings nicht.

Eigentlich hat der elektronische Personalausweis zwei Funktionen: Aus der Ferne lässt sich theoretisch eine rechtsverbindliche Unterschrift leisten. Mit der eID lässt sich im Internet oder an speziellen Bürger-Automaten in Behörden zweifelsfrei die Identität beweisen.

App oder Lesegerät für Nutzung erforderlich

Um sich am heimischen Computer auszuweisen, benötigt man neben der persönlichen PIN-Nummer ein spezielles Lesegerät oder eine App. Das Smartphone oder das Lesegerät kann dann den Chip im Ausweis auslesen und die Daten übertragen.

Auf dem Chip gespeichert sind Name, Anschrift, Geburtstag und gegebenenfalls Künstler- oder Ordensname und akademischer Titel. Der Anbieter erhält nur die Daten, die er für den Vorgang benötigt. Das Foto, die Seriennummer und der Fingerabdruck, der bislang noch freiwillig gespeichert werden kann, werden dagegen nicht gesendet. Ab 2021 ist der Fingerabdruck auch beim Personalausweis Pflicht.

"Vor der Übermittlung der Ausweisdaten können die Anwender sehen, wer die Daten erhält und dass dieser zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion berechtigt ist", erklärt Tim Griese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). "Nur wer im Besitz des Personalausweises ist und die persönliche Geheimnummer kennt, kann die Online-Ausweisfunktion nutzen. Diese sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung ist sicherer als die verbreitete Ein-Faktor-Authentifizierung mit Nutzernamen und Passwörtern."

Kommunen entscheiden selbst über Angebot

Elektronisch ausweisen können sich Besitzer einer eID bisher bei 101 Diensten. 70 Prozent davon sind laut Bundesinnenministerium Behörden, der Rest Unternehmen, die sich für das Verfahren zertifizieren mussten. In einigen Landkreisen lässt sich zum Beispiel online das Auto abmelden oder eine Meldebestätigung beantragen. Doch jede Kommune entscheidet selbst über das Angebot.

"Nicht einmal die Behörden bieten sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten für die eID flächendeckend an", kritisiert Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. Bundesweit können Bürger unter anderem Kindergeld online beantragen, bei der Rentenversicherung das eigene Konto einsehen oder ein Führungszeugnis anfordern.

Elektronischer Ausweis gilt als sicher

"Digitale Technologien ermöglichen viele neue Dienste, deren Nutzung eine sichere Identifikation voraussetzt, wie etwa Carsharing", sagt Antonia Schmidt vom Digital-Branchenverband Bitkom. "Weil der Bedarf groß ist, nutzen Unternehmen mittlerweile auch andere digitale Identifizierungssysteme, zum Beispiel das Video-Ident-Verfahren." Diese Lösungen sind bequem zu nutzen, bestätigt Constanze Kurz. Der Online-Ausweis dagegen vergleichsweise umständlich.

Dort, wo die eID angeboten wird, spricht daher nichts dagegen, die Funktion zu nutzen, findet Kurz. Denn der elektronische Personalausweis gilt als relativ sicher.

"Wer die eID nutzen möchte, sollte sich keinesfalls ein billiges Lesegerät für den Chip kaufen." Und Kurz empfiehlt, nach der Nutzung immer das Gerät vom Computer abzuziehen. (tmn)

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