
Schulden geerbt
Welche Rechte haben Erben?

So ganz ohne Risiko ist ein Erbe nicht. Denn der Nachlass kann auch überschuldet sein. Wie sich Erben wappnen können, damit sie im Fall eines Falles nicht privat haften müssen.
Erben - das setzen viele mit einem Vermögenszuwachs gleich. Aber es kann auch anders sein. Es gibt Fälle, in denen der Nachlass überschuldet ist. Mitunter kommt es vor, dass die Schulden sogar größer sind als das vorhandene Vermögen.
Das kann Erben in arge Bedrängnis bringen. Sie laufen Gefahr, mit ihrem Privatvermögen für die geerbten Schulden zu haften. Doch soweit muss es nicht kommen. Für Betroffene gibt es mehrere Wege, sich aus der Schlinge zu ziehen. Eine Option: Das Erbe ausschlagen. "Das bietet sich an, wenn schnell ersichtlich ist, dass der Nachlass überschuldet ist", sagt der Münchner Fachanwalt für Erbrecht, Anton Steiner.
Eigene Nachforschungen anstellen
Wobei es manchmal alles andere als einfach ist, zügig auszuloten, ob ein Nachlass überschuldet ist oder nicht. "Es gibt ja weder eine zentrale Auskunftsstelle oder gar ein Vermögensregister", erklärt Martin Thelen von der Bundesnotarkammer. Wer feststellen will, ob ein Nachlass überschuldet ist, muss Nachforschungen anstellen. Beispielsweise Unterlagen sichten und bei Banken, Finanzämtern oder Arbeitgebern nachfragen.
Vergleichsweise unproblematisch geht es, wenn im Fall von Auskünften bei Dritten der Erbe als Nachweis ein notariell abgefasstes Testament zusammen mit der Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung des Testaments präsentieren kann. Hat der Erblasser aber kein oder nur ein privatschriftliches Testament hinterlassen, muss ein Erbschein zum Nachweis der Erbschaft vorgelegt werden.
Sechs Wochen bleiben Zeit
Generell gilt für die Erbausschlagung eine sechswöchige Frist. Haben Erblasser oder Erben ihren Wohnsitz im Ausland, liegt die Frist bei sechs Monaten. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem der Erbfall bekannt ist. Verstreicht die Frist, gilt das Erbe als angenommen.
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, müssen Erben dies persönlich gegenüber dem Nachlassgericht, also dem Amtsgericht, äußern. "Dafür sollten sie vorher unbedingt einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner vereinbaren", rät Steiner, der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht ist.
Auch über einen Notar ist eine Erbausschlagung möglich. Bei beiden Varianten - Gericht oder Notar - entstehen Kosten. Sie liegen laut Steiner im Falle einer Überschuldung des Nachlasses bei 30 Euro. "Ansonsten richten sich die Gebühren für die Erbausschlagung nach dem Wert des Vermögens nach Abzug der Verbindlichkeiten", so Thelen.
Nachlassverwalter kann helfen
Was auch passieren kann: Die Vermögenslage eines Erblassers ist unübersichtlich. Zudem vermuten Erben, dass der Nachlass überschuldet ist, wobei die Sechs-Wochen-Frist nicht ausreicht, entsprechende Nachforschungen anzustellen. "In einem solchen Fall bietet es sich an, einen Nachlassverwalter zu bestellen", erklärt Steiner.
Mit einem Nachlassverwalter an ihrer Seite können Erben vermeiden, dass sie im Zweifelsfall mit ihrem eigenen Vermögen haften müssen. Der Nachlassverwalter listet sämtliche Gegenstände und Werte des Nachlasses auf, trennt Nachlass und privates Vermögen und erstellt ein Verzeichnis über sämtliche Nachlassverbindlichkeiten.
Im nächsten Schritt fordert der Nachlassverwalter die Gläubiger dazu auf, ihre Ansprüche anzumelden. Der Nachlassverwalter begleicht dann die Schulden. Bleibt noch etwas übrig, verteilt er die Überschüsse an die Erben. Nicht immer ist eine Nachlassverwaltung möglich.
Auch Nachlassinsolvenz ist möglich
Eine weitere Option: Ein Nachlassinsolvenzverfahren. "Das können Erben beim zuständigen Amtsgericht beantragen", sagt Thelen. Der Erbe muss den Antrag "unverzüglich", also sobald er von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses weiß, stellen. "Andernfalls macht sich der Erbe gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig", so Thelen.
Bei der Nachlassinsolvenz bestellt das Gericht einen neutralen Insolvenzverwalter. Dieser sichtet den Nachlass, wandelt ihn in liquides Vermögen um und zahlt damit die Forderungen der Gläubiger. Neben Gerichtskosten fallen unter anderem Kosten für die Vergütung des Insolvenzverwalters an.
© dpa-infocom, dpa:200707-99-704895/3 (dpa)

Preis-Check am besten bei mehreren Portalen rechnen lassen

Sperr-Notruf für Girocard im Handy speichern
Kartenzahlung gewinnt an Bedeutung. Umso wichtiger ist der sichere Umgang mit Giro- und Kreditkarte - und das Wissen, wohin man sich im Notfall wenden kann.

Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?
In den ersten Monaten eines Arbeitsverhältnisses sind Beschäftigte oft besonders vorsichtig. Aber dürfen sie deswegen keinen Urlaub nehmen?

Auch bei Winterwetter müssen Arbeitnehmer pünktlich sein
Glatte Straßen und Schneefall können den Weg zur Arbeit kompliziert machen. Denn trotz Pandemie kann nicht jeder zu Hause arbeiten. Was gilt für Arbeitnehmer?

MEIN PLUS: Meine digitale Vorteilswelt
Alle PLUS+ Artikel, persönliches Nachrichtenportfolio, Online-Rätsel, Rabattaktionen und viele Vorteile mehr!
Jetzt entdecken
Großbritannien: Versand nun zollpflichtig
Der Brexit hat auch Auswirkungen auf den Postverkehr. Wer privat ein Paket auf die Insel schicken möchte oder von dort etwas bestellt, sollte einiges beachten.

Sparplan für die Altersvorsorge einrichten
Den meisten bleibt seit dem Wegfall des Soli mehr in der Tasche. Eine Möglichkeit: das Geld in die Altersvorsorge investieren. Das kann sich auszahlen.

Wie sich der Versicherungsbedarf ermitteln lässt
Versicherungen gibt es viele. Manche sind ein Muss, andere ein Kann. Und ein Teil ist schlicht überflüssig. Verbraucher sollten ihre Verträge checken.