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Staat prüft Rechtmäßigkeit
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Welche Unterlagen benötigt man für das Standesamt?

Bevor es zum Anstecken der Ringe auf dem Standesamt kommt, müssen einige Unterlagen geprüft werden.
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Bevor es zum Anstecken der Ringe auf dem Standesamt kommt, müssen einige Unterlagen geprüft werden.
Foto: Andrea Warnecke (dpa)

Vor der Hochzeit steht der Papierkram. Das Standesamt benötigt einige Unterlagen von den Verlobten. Das kann ganz schön ins Geld gehen.

Kaum etwas im Leben hat größere rechtliche und steuerliche Auswirkungen als die Eheschließung. Aus diesem Grund prüft der Staat gründlich, ob die Ehe rechtmäßig geschlossen werden kann oder ob sogenannte Ehehindernisse bestehen.

"Ehehindernisse sind fehlende Volljährig- oder Geschäftsfähigkeit, ein enger Verwandtschaftsgrad oder wenn einer der Verlobten nicht ledig wäre", erklärt Anja Schmolke, Vorsitzende des Landesfachverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Brandenburg.

Das Standesamt benötigt zur Prüfung Unterlagen vom Brautpaar, die bei der Anmeldung der Eheschließung ins Standesamt mitgebracht werden müssen. Welche sind das, und was kostet das Ganze?

Der häufigste Fall: Zwei deutsche Staatsbürger, erste Ehe

Nötig sind gültige Ausweispapiere, also Reisepass oder Personalausweis. Sofern man nicht in dem Standesamt heiratet, in dem auch die Geburt beurkundet wurde, braucht man einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister, der nicht älter als ein halbes Jahr sein darf. Die Geburtsurkunde vorzuzeigen ist nicht mehr nötig, denn der beglaubigte Auszug ist aussagekräftiger.

"Der beglaubigte Auszug aus dem Geburtenregister spiegelt die grundlegenden Daten zur Geburt und alle Veränderungen des Personenstandes, wie Eheschließungen, Namensänderungen oder Adoptionen wieder", erklärt Carsten Dehner vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. So kann ausgeschlossen werden, dass beispielsweise Geschwister heiraten, die durch Adoption getrennt aufgewachsen sind. Diese Abschrift gibt es für 12 Euro direkt beim Standesamt der Geburtsstadt.

Bei der Anmeldung einer Eheschließung müssen die Verlobten auch eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen. Eine einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend. "Die erweiterte Meldebescheinigung führt neben dem Wohnort auch Familienstand und weitere Wohnsitze auf", sagt Dieter Bäuerle, Amtsleiter vom Ordnungsamt in Herrenberg (Baden-Württemberg). Eine Bescheinigung aus dem Melderegister kostet in der Regel zwischen fünf und zehn Euro. "Wenn das Standesamt Zugriff auf die Meldedaten hat, so wird auf die Vorlage der Bescheinigung verzichtet", sagt Dehner.

Und was kostet die Prüfung der Ehefähigkeit, wie das Verfahren offiziell heißt? Gebühren sind zwar Ländersache und entsprechend unklar zu beziffern, aber die Prüfung kostet für die Paare in der Regel 40 Euro, weiß Bäuerle.

Nicht die erste Ehe

Wer bereits verheiratet war, dessen Ehefähigkeit wird noch genauer geprüft. "Das Standesamt braucht einen Nachweis der Auflösung der Ehe durch eine Sterbe- oder eine Scheidungsurkunde", sagt Schmolke. Wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde, müssen die Dokumente von einem vereidigten Urkundenübersetzter übersetzt werden. Die Kosten dafür sind nur schwer zu schätzen, da der Umfang der Scheidungsurteile sehr unterschiedlich sein kann. Zudem muss die Scheidung in Deutschland rechtlich anerkannt sein.

Verlobte mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Ist einer der beiden Verlobten im Ausland geboren, hat eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft oder diese erst später angenommen, sind weitere Unterlagen nötig. Dazu gehört das Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht und nach deutschem Recht geschlossen werden darf. "Es gibt Staaten, die Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen und gegenseitig anerkennen", erklärt Bäuerle. "Wenn das nicht der Fall ist, wie zum Beispiel bei Frankreich oder den USA, müssen Sie ein Befreiungsverfahren beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen."

Das Ehefähigkeitszeugnis bekommt man beim Standesamt des Geburtslandes. Die Kosten sind von Land zu Land unterschiedlich. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

Statt eines Auszugs aus dem Geburtenregister, den nur deutsche Staatsbürger einreichen müssen, wird bei Verlobten mit ausländischer Staatsbürgerschaft die Geburtsurkunde verlangt.

Für fremdsprachige Urkunden müssen lückenlose Übersetzungen in deutscher Sprache vorliegen. Diese fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer an. Die Kosten für die beglaubigte Übersetzung liegen häufig bei mehreren hundert Euro. (dpa)

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