
Schlüssel weg
Wer beim Austausch der Schließanlage zahlt

Geht ein Schlüssel verloren, ist das ärgerlich. Wenn nun die gesamte Schließanlage eines Hauses ausgewechselt werden muss, kann der Ersatz teuer werden. Wer zahlt dann?
München (dpa/tmn) – Ein Mieter hat bei Schlüsselverlust nicht zwangsläufig die vollen Kosten zu tragen, wenn die Schließanlage des Mehrfamilienhauses komplett ausgetauscht werden muss.
Das entschied das Landgericht München (Az.: 31 S 12365/19), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 14/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
Alle vier Schlüssel weg
Im verhandelten Fall hatte ein Mieter alle vier Wohnungsschlüssel verloren. Knapp drei Jahre zuvor war im Haus eine neue Schließanlage eingebaut worden. Der Vermieter tauschte diese nach dem Verlust der Schlüssel aus und forderte die Kosten von fast 2000 Euro komplett vom Mieter zurück.
Das Gericht entschied jedoch, dass der Mieter lediglich einen Teil der Kosten zahlen muss - und zwar nur für die Hauseingangstür und seine eigene Wohnungstür.
Auch den Vermieter treffe eine erhebliche Mitschuld. Dieser hätte seinen Mieter damals beim Einbau der Zentralschlossanlage über den ungewöhnlich hohen Schaden im Fall eines Schlüsselverlusts aufklären müssen. Der Mieter hätte sich dann mit einer verhältnismäßig günstigen Schlüsselversicherung absichern können.
Missbrauchsgefahr nicht immer gegeben
Zudem stellte das Gericht klar: Es muss im Einzelfall entschieden werden, wie erheblich die Missbrauchsgefahr durch den Verlust der Schlüssel ist - und ob gleich eine ganze Anlage ausgetauscht werden muss. Bei nicht erweiterbaren Anlagen kann zum Beispiel auch ein separates Wohnungstürschloss eingebaut werden, der Mieter hat dann zwei verschiedene Schlüssel.
© dpa-infocom, dpa:200728-99-956196/2 (dpa)

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