Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. An- und Abmeldung: Wer kontrolliert die Arbeitszeit im Homeoffice?

An- und Abmeldung
ANZEIGE

Wer kontrolliert die Arbeitszeit im Homeoffice?

An- und Abmeldung im Chat: Prinzipiell hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, zu erfahren, von wann bis wann ein Arbeitnehmer arbeitet - auch im Homeoffice.
2 Bilder
An- und Abmeldung im Chat: Prinzipiell hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, zu erfahren, von wann bis wann ein Arbeitnehmer arbeitet - auch im Homeoffice.
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Arbeitet man im Betrieb, können Vorgesetzte leicht sehen, wer wann da ist. Doch darf der Chef die Arbeitszeiten auch abfragen, wenn alle im Homeoffice sind?

"Guten Morgen!" - "Kurze Pause" - "Bin im Feierabend": So ähnlich sieht das derzeit in vielen Unternehmenschats aus, wenn sich die Beschäftigten von zu Hause zur Arbeit an- oder abmelden. Muss da jeder mitmachen?

"Prinzipiell hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, zu erfahren, von wann bis wann ein Arbeitnehmer arbeitet", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Und auch im Homeoffice sind die Arbeitszeiten nicht entgrenzt: Beschäftigte können in der Regel nicht einfach dann arbeiten, wann es ihnen am besten passt. "Die Arbeitnehmer sind auch zu Hause an die betriebsüblichen Zeiten gebunden", so Schipp.

Zu Beginn und am Ende der Arbeitszeit kurz Bescheid geben

Wenn der Arbeitgeber wissen will, wann die Beschäftigten mit der Arbeit beginnen und wann sie wieder in den Feierabend gehen, könne er also zum Beispiel durchaus verlangen, dass sie das jeweils per Mail oder in einem unternehmensinternen Chat kommunizieren. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, müssen Arbeitgeber für solche technischen Vorgaben aber dessen Zustimmung einholen. Im Zweifel müssen die genauen Regeln in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

"Daneben spielt auch noch ein dritter Punkt eine Rolle", ergänzt Schipp. So hat der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden, dass Arbeitszeiten eigentlich durch technische Vorgaben kontrolliert werden müssen. "Es gibt Arbeitsschutzbestimmungen und die müssen auch überprüfbar sein, da kann es auch um den Schutz vor Selbstausbeutung gehen", so der Anwalt.

In Deutschland sei noch nicht final entschieden, ob diese EU-Entscheidung in Form eines eigenen Gesetzes umgesetzt werden müsse. Laut Schipp deutet sich aber an, dass es einen Gesetzesentwurf zur Zeiterfassung geben soll. "Und darunter fällt dann auch das Homeoffice", so Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

© dpa-infocom, dpa:200911-99-521420/2 (dpa)

Unterstützung im Steuerdschungel: Kostenpflichtige Steuersoftware kann helfen, mehr aus der jährlichen Steuererklärung herauszuholen.
"Finanztest"-Untersuchung

Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren