Wie Studierende an staatliche Finanzhilfen kommen
Viele Studierende konnten ihre Jobs während der Corona-Krise nicht behalten. Zur Überbrückung kommen eventuell staatliche Finanzspritzen infrage. Wie aber funktioniert die Antragstellung?
Studierende in finanzieller Not können auf zwei staatliche Überbrückungshilfen zurückgreifen. Darauf weist das Bundesbildungsministerium hin. Neben der Nothilfe, für die der Staat insgesamt 100 Millionen Euro bereitgestellt hat, gibt es den KfW-Studienkredit, der aktuell zinsfrei vergeben wird.
Die Nothilfe ist bis August 2020 angelegt und muss im jeweiligen Bezugsmonat beantragt werden. Für den August können Studierende noch bis zum 31. August 2020 ihren Antrag stellen. Das geht nur über das bundesweit einheitliche Online-Portal.
Nothilfe: Nicht mehr als 500 Euro auf dem Konto
Bedingung für die Nothilfe ist: Die Studierenden weisen mit Kontoauszügen nach, dass sie sich in einer pandemiebedingten finanziellen Notlage befinden. Das ist den Richtlinien des Bildungsministeriums zufolge dann der Fall, wenn Studierende zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Euro auf dem Konto haben.
Zwischen 100 und 500 Euro pro Monat kann dann das zuständige Studierenden- oder Studentenwerk gewähren. Wie hoch die Nothilfe ausfallen wird, können Studierende in einer Übersicht beim Deutschen Studentenwerk (DSW) nachlesen. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Nothilfe muss auch nicht zurückgezahlt werden.
KfW-Studienkredit jetzt zinsfrei
Den KfW-Studienkredit wiederum gab es auch schon vor der Krise. Im Zeitraum Mai 2020 bis März 2021 ist er aber zinsfrei zu haben. Das Bundesbildungsministerium übernimmt die Zinsen bis zum 31. März des kommenden Jahres auch für diejenigen, die bereits einen Kredit in Anspruch nehmen und weiter ausgezahlt bekommen. Ab April 2021 tragen die Studierenden dann die Zinsen.
Das Darlehen kann bis zu einer Höhe von 650 Euro im Monat in Anspruch genommen werden. Die KfW bietet einen Vorab-Check an, mit dem Interessierte prüfen können, ob sie einen Kredit erhalten. Es gilt eine Altersgrenze von 44 Jahren.
Studierende können den Kredit online über die Webseiteder KfW beantragen. Im Laufe der Kreditvergabe müssen sie aber auch selbst noch einmal bei einem Vertriebspartner vorstellig werden. Das sind Banken und das Deutsche Studentenwerk, eine entsprechende Liste gibt es auf der KfW-Webseite.
© dpa-infocom, dpa:200731-99-998730/2 (dpa)
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