Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Berufswahl 2019: „Wie ist das mit Überstunden?“

Berufswahl 2019
ANZEIGE

„Wie ist das mit Überstunden?“

Foto: Foto: denisismagilov, stock.adobe.com/oH
230770592-1.jpg
230777987-1.jpg 230765936-1.jpg
230767816-1.jpg
230772964-1.jpg 230759359-1.jpg 230755716-1.jpg
230758530-1.jpg
230761222-1.jpg 230764950-1.jpg 230777897-1.jpg 230775775-1.jpg 230774185-1.jpg 230777842-1.jpg 230753002-1.jpg 230776648-1.jpg 230760717-1.jpg 230762130-1.jpg
230755598-1.jpg
230772798-1.jpg
230757852-2.jpg 230776335-1.jpg
230768923-1.jpg
230779226-1.jpg
230768782-1.jpg
230761201-1.jpg

Fünf typische Fragen von Azubis und solchen, die es werden wollen

Arbeit statt Schule, Urlaubstage statt Schulferien und ein festes Einkommen: Mit dem Ausbildungsstart ändert sich viel. Klar, dass da Fragen aufkommen. Hier sind die wichtigsten:

Wie viel Geld bekommen Auszubildende?

Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein. Dafür gelten die jeweiligen Tarifvereinbarungen, erklärt Oliver Grosser von der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Erfurt.

Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, muss er sich an die im Tarifvertrag genannte Vergütung halten. Ist er es nicht, darf sie höchstens 20 Prozent darunter liegen.

Außerdem muss die Ausbildungsvergütung im Laufe der Lehre jährlich ansteigen.

Gerade in Berufen wie Friseur oder Florist, wo Azubis relativ wenig verdienen, hoffen viele auf Unterstützung vom Staat zusätzlich zur Ausbildungsvergütung.

Wer während der Erstausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen.

Wie hoch diese ist, hängt unter anderem von der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern ab. Wer einen Antrag auf BAB stellen möchte, sollte sich an seine Arbeitsagentur vor Ort wenden.

Wann und wo ist die Berufsschule?

„Bei Exotenberufen wie Goldschmied ist die Berufsschule oft woanders als der Betrieb“, erklärt Heiko Treyer, Berufsberater der Arbeitsagentur in Freiburg für Hauptschul- und Realschulabsolventen. Die oft wenigen Azubis werden dann landes- oder sogar bundesweit in zentralen Klassen zusammengefasst. In solchen Fällen absolvieren sie die Berufsschule oft in Blöcken von mehreren Wochen.

In anderen Branchen gehen Azubis jede Woche an einzelnen Tagen zur Berufsschule, erläutert Grosser. Beides hat Vor- und Nachteile: Beim Blockunterricht haben Jugendliche mehr Zeit, sich auf den Berufsschulunterricht vorzubereiten. Haben Auszubildende dagegen unter der Woche Berufsschulunterricht, macht es die Woche unter Umständen abwechslungsreicher.

Müssen Auszubildende Überstunden machen?

„Das soll nicht sein, kommt aber vor“, erklärt Fin Mohaupt, Leiter der Ausbildungsberatung bei der Handelskammer Hamburg. Wichtig sei, dass diese abgegolten werden, entweder durch entsprechende Entlohnung oder einen Freizeitausgleich. Letzteres sei der übliche Weg, erläutert Mohaupt. Wer einige Überstunden angesammelt hat, kann sich dafür den einen oder anderen Tag freinehmen. Wie Überstunden ausgeglichen werden, ist je nach Betrieb unterschiedlich geregelt. Gerade wenn Azubis regelmäßig länger arbeiten müssen, sollten sie abklären, wie das in ihrem Betrieb gehandhabt wird.

Der Arbeitgeber darf außerdem nicht gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes beziehungsweise des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen. Danach dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

Darf der Betrieb meine Urlaubsplanung einschränken?

„Ja, und zwar wegen betrieblicher Belange“, erklärt Mohaupt. In der Gastronomie muss die Belegschaft auch an Feiertagen ran, wenn das Restaurant geöffnet ist. Verhängt der Betrieb wegen erhöhtem Auftragsaufkommen eine Urlaubssperre, gilt diese ebenfalls für Azubis. Und auch zum Jahreswechsel gibt es keine Ausreden: In den meisten Branchen ist Silvester kein oder höchstens ein halber Feiertag. Grundsätzliche Regelungen wie der gesetzliche Mindesturlaub gelten aber natürlich auch für Azubis.

So bekommt ein Jugendlicher, der zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 30 Werktage frei, ein 16-Jähriger mindestens 27, ein 17-Jähriger 25 Werktage. Für Azubis ab 18 gilt das Bundesurlaubsgesetz. Sie müssen bei einer Fünf-Tage-Woche wenigstens 20 Tage Urlaub bekommen. „Die IHK guckt auch noch einmal über den Vertrag“, so Mohaupt.

Kann ich den Betrieb wechseln?

Einfach wechseln geht nicht. Wer es im Ausbildungsbetrieb gar nicht mehr aushält, kann dort kündigen und woanders einen neuen Vertrag abschließen. „Beim Neuabschluss wird die bisherige Ausbildungsdauer angerechnet“, erklärt

Mohaupt

. Das geht natürlich nur, wenn der neue Betrieb derselben Branche angehört wie der alte.

In manchen Berufsschulen können Azubis bis zu sechs Wochen am Unterricht teilnehmen, auch wenn sie noch keinen neuen Betrieb gefunden haben. Das lässt in der Vermittlung theoretischer Inhalte keine Lücke entstehen.

Text: tmn/oH

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren