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Wirtschaft
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Winterschlussverkauf: Auf unlautere Angebote achten

Foto: DPA

Potsdam (dpa/tmn) - Verbraucher sollten sich über unlautere Angebote im Winterschlussverkauf bei der Geschäftsführung beschweren. Dazu gehören laut der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam etwa durchgestrichene Mondpreise, die eine große Preissenkung vorgaukeln.

Bei vergleichender Werbung müsse der frühere Preis tatsächlich für eine angemessene Zeit vor der Rabattaktion gegolten haben. Wettbewerbswidrig sind nach Angaben der Verbraucherschützer auch Lockvogelangebote. Wenn ein Händler etwa Preissenkungen der gesamten Wintersportkollektion bewirbt, aber nur einzelne Produkte günstiger anbietet, handle er unlauter.

Die Kunden sollten in diesem Fall nachdrücklich darauf bestehen, dass ihnen das günstige Lockvogel-Produkt beschafft wird. Grundsätzlich müssten Waren zwei Tage ab Beginn einer Rabattaktion zu kaufen sein, wenn sie mit Preissenkungen beworben werden.

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