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Wir bilden aus 2021
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Die Kennenlern-Phase

Ticktack, ticktack: Am Anfang jeder neuen Arbeitsstelle steht meist die Probezeit. Die sorgt dafür, dass sich alle Beteiligten besser kennenlernen können.
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Ticktack, ticktack: Am Anfang jeder neuen Arbeitsstelle steht meist die Probezeit. Die sorgt dafür, dass sich alle Beteiligten besser kennenlernen können.
Foto: Foto: elnariz, stock.adobe.com/oH
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Welche Rechte und Regeln in der Probezeit gelten

Der erste Arbeitstag steht an. Doch sicher ist der neue Job noch nicht. Denn am Anfang steht oft die Probezeit. „Die Probezeit ist ein Instrument für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich besser kennenzulernen“, erklärt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin des Verbraucherportals Finanztip.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit nicht. Auch die Dauer ist nicht festgelegt, sondern kann individuell vereinbart werden. In der Regel dauert sie sechs Monate. Wird eine Probezeit vereinbart, verkürzt diese für den festgelegten Zeitraum die Kündigungsfrist für beide Seiten auf zwei Wochen, erklärt Christian Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wurde eine kürzere Probezeit vereinbart, kann sie auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Wer in der Probezeit erkrankt, muss das unverzüglich dem Arbeitgeber melden und gegebenenfalls ein Attest vom Arzt vorlegen. Geld gibt es trotzdem: Ab dem zweiten Monat im neuen Job gilt die Entgeltfortzahlung. In den ersten vier Wochen springt die Krankenkasse ein. Urlaub zu nehmen ist erlaubt - wenn auch nicht der volle Jahresurlaub abgerufen werden kann.

Eine Besonderheit in der Probezeit: Wird einem Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gekündigt, benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, erklärt der Arbeitsrechtler Christian Michels. Ein besonderer Kündigungsschutz schon vor Ablauf der sechs Monate besteht zum Beispiel bei einer Schwangerschaft. Hier gilt ab dem ersten Tag der Beschäftigung ein Kündigungsverbot seitens des Arbeitgebers. Wer glaubt, dass ihm in der Probezeit zu Unrecht gekündigt wurde, kann dagegen gerichtlich vorgehen. So könne schon eine falsche Unterschrift oder eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung die Kündigung unwirksam machen. „Bei allen Kündigungen ist vor allem schnelles Handeln das A und O, denn es laufen sehr kurze Fristen.“

Wird einem Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt, liegt das häufig nicht an seinen fachlichen Qualitäten, meint Karriereberaterin Doris Brenner. „Die können schließlich schon im Bewerbungsverlauf sehr gut überprüft werden.“ Aber ob jemand auch menschlich zum Unternehmen passt, stelle sich erst nach einiger Zeit heraus. Deshalb rät sie, den Fokus während der Probezeit nicht nur auf das Fachliche zu legen, sondern sich vor allem gut in das Team zu integrieren. „In der Probezeit sollte man offen auf andere zugehen und sich selbst als neues Teammitglied verstehen“, sagt sie.

Text: Pauline Sickmann/oH

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