Von Julia Paul
Der 1. September liegt nun schon einige Tage zurück – und damit der Tag, an dem Tausende Jugendliche, junge Erwachsene und manchmal auch noch ältere Späteinsteiger ihre Berufsausbildung begonnen haben.
Zahlreiche Betriebe in unserer Region haben die große Verantwortung auf sich genommen und begleiten Nachwuchstalente auf dem Weg ins Berufsleben. Sie geben ihnen das wichtigste Werkzeug zur Hand, lassen ihre Auszubildenden erste praktische Erfahrungen sammeln und unterstützen sie über zwei, drei Jahre hinweg bei ihrem Start ins Berufsleben.
Azubis haben Rechte und Pflichten
In dieser Zeit hat man als Azubi sowohl Rechte als auch Pflichten, denen man mit der Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag zugestimmt hat. Der Betrieb muss zum Beispiel die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Das Recht des Azubis ist es, diese Leistung einzufordern.
Im Gegenzug unterliegt er der Lernpflicht und muss sich die ihm übermittelten Fähigkeiten aneignen. Das gilt bei dualen Ausbildungen auch in der Berufsschule. Hierfür muss der Betrieb Auszubildende frei stellen.
Jugendarbeitsschutzgesetz im Blick
Es gibt aber auch weitere Regeln und Gesetze, die greifen – so beispielsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und die Unfallschutzbestimmungen.
Ein Ausbilder darf seinen Azubis übrigens nur Arbeiten anordnen, die zu der jeweiligen Ausbildung gehören und den körperlichen Kräften angemessen sind. Kaffeeholen fällt im Normalfall ebenso wie das dauerhafte Schleppen schwerer Kartons nicht darunter.