
Riester-Sparer bekommen Doppelprovision zurück

Zahlen Riester-Sparer zeitweise einen niedrigeren Eigenbeitrag, war dies bisher oft teuer: Verschiedene Versicherer erhoben erneut Abschlussgebühren. Ein Musterbrief hilft, das Geld zurückzubekommen.
Seit kurzem ist klar: Riester-Rentenversicherungen dürfen nicht mehrfach Abschluss- und Vertriebskosten auf denselben Vertrag erheben.
Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt aber, dass dies bei Zehntausenden Kunden geschehen ist. Riester-Sparer, die den Eigenbetrag ihrer Versicherung verändert haben, sollten sich an den jeweiligen Anbieter wenden.
Die Doppelprovisionen werden nach Erfahrung der Verbraucherschützer nicht in den Vertragsunterlagen erwähnt. Die Versicherer müssen Betroffene auch nicht informieren.
Kunden fordern Versicherung zur Prüfung auf
Aktiv werden sollten deshalb Riester-Sparer, die ihren Eigenbeitrag während der Laufzeit gesenkt oder erhöht haben oder die nach einer Zahlungspause wieder angefangen haben, Beiträge einzuzahlen. Die Verbraucherzentrale rät ihnen, ihre Versicherung aufzufordern, mögliche Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls zurückzuzahlen. Dafür stellt sie online einen Musterbrief bereit.
Dabei kann es sich sowohl um Verträge handeln, auf die noch eingezahlt wird, als auch um gekündigte, beitragsfrei gestellte oder sich in der Rentenphase befindende Verträge. Mit Riesterzulagen geförderte Bank- und Fondssparpläne sind nicht betroffen.
Doppelprovisionen laut Ministerium unwirksam
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Lebensversicherer darauf hingewiesen, dass die Berechnung von Doppelprovisionen laut einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen unwirksam ist. Die betroffenen Unternehmen erklärten laut Bafin schriftlich, künftig keine Doppelprovisionen zu erheben und Kundenbeschwerden zu bereits erhobenen erneuten Abschluss- und Vertriebskosten im Sinne der Verbraucher zu behandeln.
Riester-Sparer können ihren Eigenbeitrag zum Beispiel vorübergehend senken, wenn sie eine staatliche Kinderzulage bekommen oder wegen Arbeitslosigkeit knapp bei Kasse sind. Laut einer Untersuchung der Marktwächter der Verbraucherzentrale Hamburg erhoben bislang 15 von 34 befragten Versicherern bei solchen Beitragsveränderungen erneut Gebühren. (dpa)
Bafin: Bafin-Journal Oktober 2019
Bundesfinanzministerium: Schreiben vom 14.03.2019, Randnotiz 29

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