Vorstellungsgespräch: "Sind Sie geimpft?"
Ab 15. März soll die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gelten. Dürfen Arbeitgeber künftig bei Gesprächen mit Bewerbern nach dem Impfstatus fragen?
Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab Mitte März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dann müssen sie einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder ärztlich von der Impfung gegen das Coronavirus befreit sind.
Doch was gilt für Bewerberinnen und Bewerberinnen? Darf der Arbeitgeber künftig schon im Vorstellungsgespräch nach dem Nachweis fragen? Ja, und das ist im Gesetz sogar eindeutig geregelt.
"Der Nachweis ist die Voraussetzung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt beschäftigen zu dürfen", sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Der Arbeitgeber habe also ein berechtigtes Interesse von Bewerberinnen und Bewerbern diesen Nachweis zu fordern.
Impfpflicht: Gesetzliche Regelung und betriebliches Interesse
Grundsätzlich gilt: Im Einstellungsverfahren darf der Arbeitgeber Fragen stellen, die Themen betreffen, an deren Kenntnis er ein berechtigtes betriebliches Interesse hat. Dem gegenüber steht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - beides müsse der Arbeitgeber gegeneinander abwägen. Weil es zu den Nachweisen im Bezug auf die Impfung zum Schutz vor Covid-19 eine gesetzliche Regelung gibt, ist die Frage nach dem Nachweis aber in jedem Fall gestattet.
Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
© dpa-infocom, dpa:220110-99-658218/4 (dpa)
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