Was der Arbeitgeber bei Hitze in Arbeitsräumen leisten muss
Glasfassaden? Büro unterm Dach? Hitze kann im Job unerträglich werden. Das müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen. Denn der Arbeitgeber muss Abhilfe schaffen.
Ob Jalousien, früh morgendliches Lüften, Gleitzeitregelungen, Getränke oder Lockerung der Bekleidungsregelungen - die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt verschiedene Maßnahmen vor, aus denen ein Arbeitgeber auswählen kann, wenn es im Büro zu heiß wird. "Was er davon umsetzt, ist ihm überlassen", so Kersten Bux von der Bundesanstalt.
Bei mehr als 35 Grad ist das Büro nicht als Arbeitsraum geeignet
Bei über 26 Grad Außen- und Innenlufttemperatur sind die Maßnahmen ein Soll. Bei über 30 Grad Pflicht. Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 35 Grad Celsius, so ist das Büro für die Zeit der Überschreitung erst mal nicht als Arbeitsraum geeignet.
"Der Arbeitgeber muss die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten" so Kersten Bux. "Einen Rechtsanspruch auf Klimatisierung, Homeoffice oder Hitzefrei gibt es aber nicht." Ein zumutbares Raumklima sollte aber im Interesse des Chefs liegen. Denn klar ist: Wer unter Hitze leidet, der arbeitet nicht mehr produktiv.
Für den Hitze-Notfall muss es einen Plan geben
Vor einer Hitzewelle sollte es also unbedingt einen Plan geben. Und was, wenn es den nicht gibt? "Beschäftigte sollten ihren Chef oder technisch Verantwortlichen rechtzeitig ansprechen und auf eine Strategie dringen", so Bux. Im äußersten Notfall, aber auch wirklich nur dann, könnten sie bei Tatenlosigkeit auch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft einschalten. (tmn)
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Ehegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenWie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Die ARTMUC in München
Ab Freitag, 12. April 2024, eröffnet die ARTMUC Kunstmesse, Bayerns größter Kunstevent, den Münchner Kunstfrühling und präsentiert aktuelle Strömungen des Kunstmarktes.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.