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  4. Stichtag 2. Oktober 2023: Steuererklärung 2022 muss Anfang Oktober beim Finanzamt sein

Stichtag 2. Oktober 2023
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Steuererklärung 2022 muss Anfang Oktober beim Finanzamt sein

Wer eine Steuererklärung abgeben muss und das bisher noch nicht getan hat, muss sich sputen: Am 2. Oktober läuft die Abgabefrist aus.
Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Die Steuererklärung schiebt man gerne vor sich her. Doch der Stichtag für die Abgabe naht. Am 2. Oktober 2023 muss die Lohnsteuererklärung beim Finanzamt sein.

Wer macht schon die Steuererklärung mal eben mit links? Belege sichten und Zahlen eintragen - die Uhr für die Steuererklärung 2022 tickt. Wessen Erklärung für 2022 nicht spätestens am 2. Oktober dieses Jahres beim Finanzamt ist, dem drohen Verspätungszuschläge. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Am schnellsten und bequemsten lässt sich die Erklärung über das Portal Elster einreichen. Allerdings muss man sich dafür einmalig registrieren. Je nachdem kann das bis zu zwei Wochen dauern, diese Zeit sollte man also einplanen.

Auf den letzten Drücker Hausbriefkasten nutzen

Zwar gibt es auch noch die Abgabe auf Papier. Aber ein Abschicken per Post erst am Stichtag 2. Oktober reicht nicht - denn an dem Tag müssen die Formulare bereits beim Amt sein. Sind Sie so spät dran, werfen Sie die Erklärung am besten in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamtes ein.

Wer gute Gründe hat, es selbst bis zum 2. Oktober nicht zu schaffen, kann eine Fristverlängerung beantragen - telefonisch, schriftlich oder auch über Elster. Gründe können zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt oder ein Umzug sein.

Erklärung mit Hilfe hat noch Zeit

Entspannen können sich alle, die ihre Steuererklärung von anderen machen lassen, ob vom Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Dann ist noch Zeit bis Ende Juli 2024.

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Übrigens: Die Zeit für das Kopieren von Belegen können Sie sich sparen. Denn sie gehören nicht in die Steuererklärung, außer, es wird im Vordruck ausdrücklich darauf hingewiesen. Steuererklärende müssen die Nachweise aber aufbewahren. Denn, so erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH): Sogar noch nach zehn Jahren kann das Finanzamt Belege anfordern. (tmn)

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