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Recht im Beruf
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Wann muss die Krankschreibung zum Arbeitgeber?

Wer krankt ist, bleibt der Arbeit besser fern. Wichtig ist, die Krankschreibung form- und fristgerecht einzureichen.
Foto: Christin Klose, tmn

Wer krank ist, muss beim Arbeitgeber Bescheid geben. Fällt man länger aus, wird auch eine Krankschreibung fällig. Kann der Arbeitgeber diese Frist vorziehen?

Wer im Job ausfällt, muss sich nicht nur bei seiner Führungskraft oder in der Personalabteilung krankmelden. In der Regel brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einigen Tagen auch eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus der Arztpraxis. Können Arbeitgeber diese schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen?

"Ja", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Der Arbeitgeber kann diese kurze Frist sogar zur Regel machen. Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, müsse dieser bei einer allgemeinen Anordnung aber beteiligt werden. Der Arbeitgeber hat dann auch nicht zu begründen, warum er auf diese Regelung besteht.

Üblicherweise Attest ab Tag vier gefordert

Hat der Arbeitgeber nichts anderes geregelt, muss der Durchschlag des Attests üblicherweise nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein, also an Tag vier. So steht es im Gesetz. Aber Achtung: Auch die Tage am Wochenende zählen dabei mit.

Bis Ende März 2022 gilt aufgrund der Corona-Pandemie außerdem die Sonderregelung, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erkältungsbeschwerden auch telefonisch ohne Praxisbesuch krankschreiben lassen können.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie ist zudem Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (tmn)

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