Steuern: Das ändert sich 2022
Ein kurzer Überblick über die geltenden Regeln seit diesem Jahr
Für das Jahr 2022 stehen etliche steuerliche Änderungen an. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner künftig besser Steuern sparen können.
Um die besondere Belastung von Alleinerziehenden während der Pandemie zu berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt: von ursprünglich 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich.
Das gilt für Arbeitnehmer
Das so genannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein, so der Gesetzgeber. Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag, der im letzten Jahr bei 9.744 Euro lag. Für das Jahr 2022 wird der Betrag angehoben auf 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.968 Euro für Ehe- beziehungsweise eingetragene Lebenspartner.
Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten – steuerfrei. Wer im Homeoffice arbeitet, wird wohl auch für dieses Jahr noch eine besondere Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen können. Die Bundesregierung will die derzeit geltende Pauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis Ende dieses Jahres verlängern. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann gegenüber dem Finanzamt eine Umzugspauschale geltend machen. Ab 1. April können bis zu 1.476 Euro pauschal für einen beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten angesetzt werden.
Mehr Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, nämlich 15 Prozent, bekommt jede oder jeder, der 2019 eine entsprechende Vorsorge abgeschlossen hat.
Wer krankheits- oder pflegebedingt in ein Heim zieht, kann die selbst getragenen Heimkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Eintritt in die Rente
Wer 2022 in die Rente eintritt, muss 82 Prozent seiner Brutto-Rente versteuern. Nach insgesamt zwölf erhaltenen Rentenbezügen ermittelt das Finanzamt dann 2023 den individuellen sogenannten „Rentenfreibetrag“ von rund 18 Prozent der Brutto-Rente. Dieser ermittelte Rentenfreibetrag hat dann bis zum Lebensende Bestand.
Weitere Infos unter: www.vlh.de
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