Preis falsch ausgezeichnet - das können Kunden tun
Der Angebotspreis am Supermarktregal lädt zum Kauf ein, an der Kasse ist der Artikel aber plötzlich teurer? Das ist ärgerlich. Kundinnen und Kunden müssen das aber nicht einfach hinnehmen.
Wenn an der Supermarktkasse Artikel teurer verkauft werden, als sie am Regal ausgezeichnet waren, können Kunden sich ein Stück weit wehren. Denn Händler sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Preise korrekt darzustellen.
Im besten Fall sollten Kundinnen und Kunden deshalb schon beim Scannen der Artikel den Preis kontrollieren. "Wenn das nicht möglich ist, weil Sie mit dem Einpacken beschäftigt sind, sollte direkt im Laden der Kassenbon überprüft und auf das Problem aufmerksam gemacht werden", sagt Sabrina Schulz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.
Kassenpreis schlägt Regalauszeichnung
Zwar ist der Händler nicht dazu verpflichtet, den Artikel tatsächlich zum günstigeren Preis zu verkaufen, Betroffene haben aber das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Schwieriger wird es laut der Berliner Verbraucherzentrale, wenn der Unterschied erst bei der Kontrolle zu Hause auffällt. Dann sei man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Was viele nicht wissen: Tatsächlich gilt der Preis, der an der Kasse angezeigt wird. Denn juristisch gesehen geschehe dort erst die Vereinbarung über den Preis. Die vorsätzliche Falschauszeichnung am Supermarktregal verstößt aber gegen das Gesetz und wird als Ordnungswidrigkeit behandelt.
(dpa)
Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - wem nützt was?
Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten.
Steuerprogramme im Test: Eines überzeugt auf ganzer Linie
Ein Überflieger und einige mehr oder weniger erfolgreiche Verfolger - das ist das Ergebnis einer Untersuchung von elf verschiedenen Steuersoftwares.
Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt
Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick auf den Lohnzettel oft lohnt.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenEhegattensplitting: Wer spart, wie funktioniert's?
Heiraten, um Steuern zu sparen? Das kann funktionieren - zumindest in einigen Fällen. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting. Was es damit genau auf sich hat.
Wie finde ich die richtige Ausbildung? Die IHK bietet Unterstützung
Welcher Beruf passt zu mir? Und wie finde ich den passenden Ausbildungsplatz? Die IHK Schwaben unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Start in das Berufsleben.
Die swa bietet vergünstigte Tarife: Jetzt den Strom- und Gasanbieter wechseln
Wer im Frühjahr 2024 zu den Stadtwerken Augsburg als Strom- und Gasanbieter wechselt, profitiert von vergünstigten Preisen und bekommt einen Bonus von bis zu 350 Euro für Strom und Gas.