
So lässt sich die Auszeit vom Job finanzieren

Ein Sabbatical, eine Auszeit vom Beruf, mag attraktiv klingen. Doch stimmt der Arbeitgeber zu, stellt sich die Frage: Wie sieht die finanzielle Seite aus?
Will man eine temporäre Auszeit vom Job nehmen, sollte auch die finanzielle Seite geklärt sein. Für Arbeitnehmer, die während ihres Sabbaticals nicht nur auf eigene Ersparnisse zurückgreifen möchten, kann ein Modell mit befristetem Lohnverzicht im Vorfeld der geplanten Auszeit eine Möglichkeit der Finanzierung sein. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.
Beschäftigte arbeiten dann in den Monaten vor der geplanten Pause weiter in Vollzeit, bekommen aber nur einen Teil des Gehaltes überwiesen. Den überschießenden Betrag parkt der Arbeitgeber auf einem Zeitwertkonto. So entsteht ein Guthaben, mit dem das Unternehmen den Arbeitnehmer während dessen Auszeit bezahlen kann. Letzterer erhält also auch während seiner Auszeit ein Teilzeitgehalt. Zudem bleiben Arbeitnehmer bei diesem Modell ununterbrochen sozialversichert und profitieren von den Zuschüssen des Arbeitgebers zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Steuerfrei in der Ansparphase
Ein zusätzliches Plus: Das auf dem Zeitwertkonto eingezahlte Bruttogehalt ist in der Ansparphase sozialabgaben- und steuerfrei. Arbeitnehmer müssen die Auszahlungen erst bei Antritt ihres Sabbaticals versteuern. Die Abzüge sind dann laut der VLH aber meist niedriger, da nicht die vollen Bezüge, sondern nur ein Teil des Gehaltes fließt - und deshalb auch der Steuersatz niedriger ist.
Einen rechtlichen Anspruch auf die Einrichtung eines Zeitwertkontos durch den Arbeitgeber gibt es allerdings nicht.
Wer stattdessen einen Antrag auf unbezahlten Urlaub für die Zeit des Sabbaticals stellt, sollte jedoch bedenken: Währenddessen fallen die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Sozialversicherungsschutz weg und die Beiträge zur Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Immerhin kann der vollständige Gehaltsverzicht während des Sabbaticals laut der VLH aber ebenfalls die Steuerlast senken. Schließlich gilt: Wer weniger verdient, der zahlt am Ende auch weniger Steuern. (tmn)

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