Forderung nach Tempo 30 innerorts: Wer bestimmt eigentlich, wo wie schnell gefahren werden darf?
Plus Viele unterfränkische Kommunen wollen mehr Rechte bei Tempolimits und haben sich deshalb einem bundesweiten Bündnis angeschlossen. Die Zuständigkeiten sind komplex.
Mehrere Städte und Gemeinden aus Unterfranken haben sich der bundesweiten Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" angeschlossen. Rund 380 Kommunen in Deutschland gehören dem Bündnis bereits an, das sich für mehr Tempo-30-Zonen im Stadtverkehr ausspricht. Sie wollen selbst frei darüber entscheiden, welche Geschwindigkeiten in den Orten erlaubt sind. Denn das können sie derzeit nicht so einfach. Gleichzeitig sind die Zuständigkeiten in Deutschland nicht einfach zu durchschauen, wie Nachfragen der Redaktion bei der Regierung von Unterfranken und beim ADAC zeigen.
Wo sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten geregelt?
Wo wie schnell gefahren werden darf, regelt unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland. Demnach gilt auf Bundesstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern und innerorts das Tempolimit 50.
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