
Rassismus bleibt verboten: Verfassungsgericht schmettert "Meinungsfreiheit"-Klage von Würzburger AfD-Mann ab

Plus AfD-Stadtrat Wolfgang von Eyb hatte vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats geklagt. Die Klage wurde nun formal und inhaltlich abgewiesen.
Weil er seine Meinungsfreiheit beschränkt sah, hatte AfD-Stadtrat Wolfgang von Eyb im vergangenen Jahr am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, ist nun einem Gerichtsbeschluss zu entnehmen. Sie war formalrechtlich gar nicht erst zulässig und sei inhaltlich nicht ausreichend begründet gewesen.
Die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats untersagt Anträge und Anfragen "mit anstößigem, rassistischem und/oder diskriminierendem Inhalt". Er habe dagegen "verfassungsrechtliche Bedenken", weil sich die Begriffe "rassistisch" und "diskriminierend" nicht objektiv definieren ließen, hatte AfD-Mann von Eyb in seiner Klageschrift geschrieben. Der entsprechende Passus sei daher dazu geeignet, seine Meinungsfreiheit willkürlich einzuschränken.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.