
Vollmacht nutzlos: Wegen eines winzigen Details musste ein Rentner aus Höchberg um Nachlass seiner Mutter bangen

Plus Mit für ihn nur schwer nachvollziehbarer Begründung verwehrte die Sparkasse einem Mann aus Höchberg den Zugang zum Konto seiner verstorbenen Mutter. Nun ist klar, woran es lag.
Es hat gedauert, doch jetzt ist der Konflikt zwischen Herbert Kordwig aus Höchberg (Lkr. Würzburg) und der Sparkasse Mainfranken beigelegt. "Die Sache hat ein zufriedenstellendes Ende gefunden", schreibt Rentner Kordwig. Er hatte sich Ende vergangenen Jahres an die Redaktion gewandt, weil die Sparkasse die EC-Karte seiner verstorbenen Mutter eingezogen und ihm den Zugang zu deren Konten verweigert hatte, obwohl er darauf wegen anfallender Kosten angewiesen war.
"Ich bin verzweifelt und bräuchte dringend Hilfe", hatte Kordwig damals geschrieben. Innerhalb kurzer Zeit seien sowohl sein Bruder als auch seine Mutter gestorben. Leichenschau, Einäscherung, Todesanzeige, Beisetzung, Restforderungen - "es laufen enorme Kosten auf", so der damals 64-Jährige. Der Sparkasse hatte er eine unterzeichnete Generalvollmacht der Mutter sowie eine ebenfalls unterzeichnete und von der Sparkasse abgestempelte Verfügung vorgelegt. In beiden Dokumenten hatte die Mutter Herbert Kordwig und seinem Bruder im Fall ihres Todes Zugang zu ihren Bankgeschäften gewährt, das von der Sparkasse Mainfranken dann jedoch verweigert wurde.
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