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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Presse-Druck- und Verlags-GmbH für Anzeigen, Beilagen und digitale Werbemittel

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Press-Druck- und Verlags-GmbH, Curt-Frenzel-Str.2, 86167 Augsburg (nachfolgend „Verlag“) gelten für die Gestaltung von Anzeigen und Werbevideos und/oder Veröffentlichung von Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften des Verlages, für Anzeigen in Online-Rubrikenmärkten des Verlags, für digitale Werbemittel auf dem Nachrichtenportal/in Newslettern der Augsburger Allgemeine und ihrer Lokalausgaben sowie auf den Webseiten und auf den Social Media Kanälen des Verlages. Spezielle Nutzungs- und Geschäftsbedingungen einzelner Online-Rubrikenmärkte oder weiterer Online-Dienste des Verlags gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.2 „Auftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeige/n und/oder der Vertrag über die Beilegung einer oder mehrerer Beilage/n eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift und/oder der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeige/n in Online-Rubrikenmärkten des Verlags und/oder der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer digitaler Werbemittel/s auf dem Nachrichtenportal der Augsburger Allgemeine und ihrer Lokalausgaben zum Zweck der Verbreitung.

1.3 „Abschluss“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Vereinbarung zwischen einem Geschäftskunden und dem Verlag über Aufträge für Printanzeigen mit etwaiger Online-Veröffentlichung. Sie beinhaltet, dass der Auftraggeber im Laufe eines Jahres eine bestimmte Anzahl von Anzeigen bzw. Anzeigenmillimetern abnehmen wird und dafür einen Nachlass eingeräumt bekommt.

1.4 „Anzeige“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Printanzeige in Zeitungen und Zeitschriften, eine Online-Anzeige in Online-Rubrikenmärkten oder ein anderes digitales Werbemittel.

1.5 „Digitales Werbemittel“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Werbefläche in Webseiten des Verlags sowie auf seinen Social Media Kanälen, die beispielsweise aus einem oder mehreren der folgende Elemente bestehen kann: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner, Button), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online‐Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link, Hyperlink).
 

2. Vertragsschluss, Stornierung

2.1 Aufträge können schriftlich, mündlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder im Internet über die Webseite des Verlags beauftragt werden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag den Auftrag annimmt.

2.2 Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preislisten des Verlags an.

2.3 Der Verlag behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstößt, Rechte Dritter verletzt oder deren Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.

2.4 Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen in online veröffentlichten Anzeigen kann der Verlag die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Auftraggebers löschen oder sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vollen vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ansprüche jeglicher Art des Auftraggebers gegen den Verlag sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

2.5 Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

2.6 Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2.7 Bei einem Abschluss sind Print- sowie Onlineanzeigen im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

2.8 Bei einem Abschluss ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2.7 genannten Frist auch über die im Abschluss genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Print- und Onlineanzeigen gegen gesonderte Vergütung zu beauftragen.

2.9 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

2.10 Eine Stornierung des Auftrags muss schriftlich oder in Textform (per Fax oder E-Mail) erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Satzkosten für rechtzeitig stornierte Anzeigen stellt der Verlag in Rechnung. Rückzuzahlende Anzeigenbeträge werden um diese Satzkosten gekürzt.

2.11 Der Auftraggeber kann seine online veröffentlichte Anzeige bereits vor Beendigung der Vertragslaufzeit vom Verlag deaktivieren lassen. Er bleibt in diesem Fall aber zur Zahlung der vollen vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.
 

3. Gestaltung/Herstellung von Anzeigen und digitalen Werbemittel

3.1 Der Auftrag über die Herstellung und Veröffentlichung eines oder mehrerer gestalteter Anzeigen, digitaler Werbemittel oder Bewegtbildes kommt durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch den Verlag zustande.

3.2 Gegenstände des Vertrages sind - abhängig von der Wahl des Auftraggebers - die Erstellung und zeitlich befristete Veröffentlichung eines oder mehrerer Anzeigen / digitaler Werbemittel / Bewegtbilder (nachfolgend: „Werk“).

3.3 Der Verlag ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

3.4 Soweit der Auftraggeber für die Erstellung des Werkes dem Verlag Bild-, und/oder Ton-Material (nachfolgend: „Material“) zur Verfügung stellt, ist dieses rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt in der vereinbarten Form an den Verlag zu übergeben bzw. zu übermitteln. Bei einer späteren Anlieferung behält sich der Verlag das Recht vor, den Liefertermin angemessen zu verschieben.

3.5 Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei nichtsdestotrotz Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche – insbesondere wegen fehlender Sicherheitskopien – geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch Schadsoftware des Auftraggebers beim Verlag Schäden entstanden sind.

3.6 Für den Inhalt des vom Auftraggeber bereit gestellten Materials und die Klärung sämtlicher Rechte hieran ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag übernimmt keine rechtliche Prüfung des vom Auftraggeber erhaltenen Materials, auch nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftraggeber garantiert, dass das von ihm angelieferte Material rechtmäßig ist, insbesondere nicht gegen marken-, urheber-, medien-, presse-, werbe- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt und keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit dem von ihm übermittelten Material entstehen. Die Freistellung umfasst auch die daraus entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung. Im Übrigen gelten die Regelungen aus Punkt 10.2.

3.7 Die Leistungen des Verlages beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z. B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen, Pflichten zu Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etc.).

3.8 Der Verlag ist berechtigt, das vom Auftraggeber übergebene Material zurückzuweisen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere das Material vom Deutschen Werberat beanstandet wurde, das Material gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt oder wegen seines Inhalts, seiner Herkunft oder seiner technischen Form für den Verlag unzumutbar ist.

3.9 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der dem Verlag für Rückfragen und zur Abstimmung von Einzelheiten in Bezug auf die digitalen Werbemittel zur Verfügung steht. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verantwortlich alle erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen und Einverständniserklärungen für den Verlag einzuholen.

3.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Wird bis zu einem 14 Werktagen nach Abgabe des Werks keine Abnahme erklärt und werden keine Überarbeitungen verlangt, gilt das Werk als abgenommen.

3.11 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Verlag eine eigene kreative Gestaltungsfreiheit bei der Erstellung des Werks hat. Der Verlag behält sich vor Änderungen während der Kampagne an Texten, Überschriften und Bildern der Anzeigen vorzunehmen.

3.12 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht für die Verbreitung und Veröffentlichung des Werkes.
Die Bearbeitung des Videos darf nur nach vorheriger Absprache und schriftlichem Zugeständnis erfolgen.
Auf Aufforderung des Verlags hat der Auftraggeber die Veröffentlichung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung und öffentliche Wiedergabe des vertragsgegenständlichen Werkes unverzüglich einzustellen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein am Videodreh Mitwirkender die ursprünglich erteilte Einwilligung in die Erstellung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen widerruft. Der Verlag übernimmt in diesem Fall keine Haftung.

3.13 Mehrkosten, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Verlags oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, hat der Auftraggeber zu tragen.
 

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), hat er bei Auftragserteilung im Wege des Fernabsatzes (d. h. per Post, Fax, Telefon oder Internet) ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Auftragserteilung in einer Geschäftsstelle des Verlages besteht kein Widerrufsrecht. Bei Auftragserteilung im Wege des Fernabsatzes ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll; dadurch erlischt das Widerrufsrecht unter Umständen bei vollständiger Ausführung des Auftrags vorzeitig.

--- Widerrufsbelehrung ---

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Curt-Frenzel-Straße. 2, 86167 Augsburg, Telefon: 0821/777-2500, Fax: 0821/777-2585, E-Mail: anzeigen@augsburger-allgemeine.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (abrufbar unter: http://www5.azol.de/online-verlag/download/Muster_Widerrufsformular.pdf ) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

--- Ende der Widerrufbelehrung ---

5. Preise, Nachlässe

5.1 Die Anzeigen- und Beilagenpreise bestimmen sich grundsätzlich nach den jeweils aktuellen Preislisten des Verlags.

5.2 Der Verlag behält sich Abweichungen von den in den Preislisten ausgewiesenen Rabattkonditionen vor.

5.3 Für Sonderbeilagen und Sonderveröffentlichungen können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden.

5.4 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage – oder wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie

bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

5.5 Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Ansprüche auf rückwirkenden Nachlass müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf des Auftragsjahres gestellt sein.

5.6 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5.7 Bei der Errechnung der Abnahmemengen von Printanzeigen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

5.8 Bei Insolvenz, Vergleich und Liquidation entfällt jeder gewährte Nachlass, es sei denn, der Vertrag wird vollständig erfüllt.

5.9 Den Tochterunternehmen eines Konzerns kann nach Vereinbarung ein Konzernrabatt gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer Beteiligung von mindestens 51 Prozent. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

5.10 Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die Werbeagentur erhält die Mittlungsvergütung ausschließlich auf den Grundpreis.

5.11 Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für Aufträge aus laufenden Abschlüssen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
 

6. Zahlung

6.1 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung/Laufzeitbeginn der Anzeige übersandt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

6.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen und/oder die Annahme weiterer Beilagen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6.3 Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg der Printanzeige. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
 

7. Ausführung von Aufträgen

7.1 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder mit bestimmten Platzierungen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgebildet, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Eine falsche Rubrizierung durch den Auftraggeber ist unzulässig und kann ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers vom Verlag berichtigt werden.

7.2 Textteil-Anzeigen sind Printanzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

7.3 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und technisch verarbeitbarer Druckunterlagen/Werbemittel oder Prospektbeilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Daten fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung der zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen, bei elektronischer Übermittlung insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten. Bei Prospektbeilagen, die in einer Teil- oder der Gesamtmenge aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht maschinell weiterverarbeitet werden können (z. B. verklebt, verblockt, angeschnitten etc.), kann die laufende Produktion höchstens um 30 Minuten verzögert werden, um technische Optionen zu prüfen. Sollte es in diesem Zeitraum nicht möglich sein, die Beilagen maschinell zu verarbeiten, können die Prospektbeilagen nicht bzw. nur die verarbeitbare Teilmenge eingesteckt und verteilt werden.

7.4 Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung.

7.5 Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

7.6 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Printanzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

7.7 Elektronisch übermittelte Druckunterlagen müssen den Erfordernissen des Verlags vollständig entsprechen. Für Abweichungen von den Verlagserfordernissen, fehlerhafte Dateien, fehlende Auftragsunterlagen und Andrucke sowie für die fehlerhafte Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Auftraggeber stellt dem Verlag Druckunterlagen nach DIN ISO 12647-3 (Norm für den standardisierten Zeitungsdruck, die alle qualitätsrelevanten Parameter im Herstellungsprozess definiert) sowie gemäß den technischen Angaben in den Preislisten zur Verfügung. Ein farbverbindlicher Proof ist bei mehrfarbigen Anzeigen Bestandteil dieser Druckunterlagen. Sollte keine verbindliche Farbvorlage rechtzeitig vorhanden sein, liegt die Farbgebung im Druck im Ermessen des Verlags und ist von Preisminderungsansprüchen ausgeschlossen.

7.8 Elektronisch übermittelte Dateien hat der Auftraggeber frei von sog. Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Bei Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich löschen, ohne dass der Auftraggeber (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch eine vom Auftraggeber infiltrierte Schadensquelle ein Schaden entstanden ist.

7.9 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen/Werbemittel und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Hat der Verlag die optische und technische Gestaltung der Anzeige und/ oder Beilage für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlags gestattet.

7.10 Platzierungsangaben bei Aufträgen können nur als Wunsch, nicht jedoch als Bedingung geäußert werden.

7.11 Der Verlag darf Printanzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber parallel in Online-Rubrikenmärkten des Verlags im Internet veröffentlichen. Unbeschadet des Rechts des Verlags Printanzeigen nach eigenem Ermessen parallel online zu veröffentlichen, kann zu einer Printanzeige die parallele Online-Veröffentlichung als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt werden. Ist die Online-Veröffentlichung nicht als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt oder vom Verlag ausdrücklich zugesagt worden, besteht hierauf kein Anspruch.

7.12 Reine Online-Anzeigen werden nur online in der entsprechenden Rubrik und für den vereinbarten Zeitraum veröffentlicht. Die Platzierung einer Online-Anzeige erfolgt nach dem Ermessen des Verlags. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nur, wenn die besondere Platzierung ausdrücklich vereinbart ist.

7.13 Auf den Ausschluss von Konkurrenzanzeigen/Mitbewerbern besteht kein Anspruch.
 

8. Chiffreanzeigen

Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
 

9. Digitale Werbemittel

9.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die digitalen Werbemittel nicht auf Webseiten und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für das digitale Werbemittel selbst.

9.2 Der Auftraggeber räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung des Werbemittels in Online‐Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs‐, Leistungsschutz‐, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Einstellung in/ Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online‐Medien.

9.3 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler bei der Wiedergabe/Darstellung des Werbemittels. Ferner ist die Gewährleistung ausgeschlossen bei Fehlern der Wiedergabe/Darstellung, die hervorgerufen werden durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft‐ und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad‐Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert und der Anbieter diese Fälle nicht zu vertreten hat. Bei einem Ausfall des Ad‐Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
 

10. Gewährleistung

10.1 Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10.2 Der Auftraggeber hat – sofern er nicht Verbraucher ist – die Veröffentlichung der von ihm in Auftrag gegebenen Anzeige/n und/oder Beilage/n unverzüglich nach deren Veröffentlichung zu prüfen. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln grundsätzlich unverzüglich nach Veröffentlichung der Anzeige und/oder Beilage, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen 1 Jahres nach Veröffentlichung der Anzeige und/ oder Beilage. Entspricht die Anzeige – trotz der rechtzeitigen Lieferung einwandfreier Druckunterlagen/ Werbemittel – nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit und wurde rechtzeitig reklamiert, kann Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde oder die Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangt werden. Der Anspruch auf Veröffentlichung einer Ersatzanzeige ist gänzlich ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung oder ist diese unzumutbar oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten und Unternehmern verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage.

10.3 Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so stehen dem Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist.

10.4 Der Verlag strebt die Einhaltung einer Verteilquote für wöchentliche Anzeigenblätter von 90 bis 95 Prozent der erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet an und kontrolliert die Einhaltung dieser Verteilquote selbst oder durch den mit der Verteilung beauftragten Dienstleister stichprobenartig. Branchenübliche Abweichungen von dieser Verteilquote begründen keine Gewährleistungsansprüche.
 

11. Haftung, Freistellung

11.1 Eine Haftung des Verlags auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn der Schaden bzw. die Aufwendungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlages zurückzuführen sind oder durch schuldhafte Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise vom Verlag verursacht wurden. Haftet der Verlag nach den vorstehenden Grundsätzen dem Grunde nach, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung des Verlags der Höhe nach auf den typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar war, und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt. Der Verlag haftet nicht für den Werbeerfolg einer Anzeige und/oder Beilage. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht. Soweit die Haftung des Verlags nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.2 Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen und Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Dem Verlag obliegt keine Prüfpflicht, ob die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund – die wegen der Veröffentlichung der Anzeigen oder Beilagen geltend gemacht werden, oder sonstigen Schäden, die dem Verlag durch die Veröffentlichung entstehen, frei. Die Freistellung umfasst auch evtl. erforderliche Rechtsverteidigungskosten. Der Auftraggeber hat auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, Richtigstellung oder Widerruf, die sich auf Tatsachenbehauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

11.3 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Bei Nachholung des Auftrages nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm insoweit entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
 

12. Datenschutz

12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: www.augsburger-allgemeine.de/datenschutz

12.2 Bei Geschäftskunden wird die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, die er bei der Auftragserteilung angegeben hat, für die elektronische Übersendung von Werbung für eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen des Verlags, verwendet. Der Geschäftskunde/ Ansprechpartner hat das Recht, dieser Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden sich im Impressum auf der Webseite des Verlags.
 

13. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei Aufträgen für digitale Werbemittel auf dem Nachrichtenportal der Augsburger Allgemeine, ihrer Lokalausgaben und den weiteren Webseiten des Verlages:

13.1 Gemeinsame Verantwortlichkeit

Der Anbieter (Verlag) und der Auftraggeber sind jeweils gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit der Anbieter (Verlag) dem Auftraggeber über die Einbindung von Online-Werbe-Technologien in das digitale Angebot gemäß dem TCF 2.0 Framework, die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern des digitalen Angebots nach Maßgabe dieser Regelungen auch zu eigenen Zwecken ermöglicht. Das TCF 2.0 ist die überarbeitete Version des ursprünglichen „GDPR Transparency and Consent Framework (TCF)“, das vom Branchenverband International Advertising Bureau (IAB) Europe definiert wurde. Es dient dazu, auf der Webseite eine gültige Einwilligung der Nutzer einzuholen und diese an die Publisher, Advertiser, Verlage und Technologiepartner weiterzuleiten.
Die Zwecke und jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den digitalen Angeboten des Anbieters (Verlags) sind im Einwilligungs- und Widerspruchsmanagement des digitalen Angebots (sog. Consent-Management-Plattform, „nachfolgend „CMP“) definiert.

13.2 Pflichten des Auftraggebers

Sofern der Auftraggeber in seine digitalen Werbemittel Technologien einbindet, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind ausschließlich Technologien entsprechend den technischen Vorgaben des TCF 2.0 Frameworks zu verwenden, die bereits vom Anbieter (Verlag) in dessen Datenschutzerklärung oder CMP beschrieben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, die erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich in dem zur jeweiligen Technologie beschriebenen Umfang, Art und Rechtsgrundlage zu verarbeiten.
Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass nur Datenverarbeitungen nach dem TCF 2.0 Framework erfolgen.
Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter (Verlag) bei Anfragen von Betroffenen, die die hier beschriebene Datenverarbeitung betreffen und beim Anbieter (Verlag) eingehen, auf Anfrage des Anbieters (Verlags) und stellt die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

13.3 Pflichten des Anbieters

Der Anbieter (Verlag) verpflichtet sich, den Nutzern des digitalen Angebots die datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu Umfang, Art und Rechtsgrundlage der jeweiligen Verarbeitung bereitzustellen. Der Anbieter (Verlag) ermöglicht dem Nutzer beim Aufruf des digitalen Angebots die Reichweite der Verarbeitung seiner personenbezogener Daten und den Zugriff auf bzw. das Speichern von Informationen auf seinem Endgerät durch entsprechende Einstellungen (z. B. in der CMP) in dem digitalen Angebot selbst zu bestimmen, und während der weiteren Nutzung entsprechende Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten anzubieten.
Der Anbieter (Verlag) hat beim Betrieb der CMP die Vorgaben des TCF 2.0 Framework zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, dass der TCF 2.0 Consentstring so wie in den TCF 2.0 vorgegeben, verarbeitet und bereitgestellt wird.
Der Anbieter (Verlag) signalisiert der TCF 2.0-konformen Technologie des Auftraggebers die Einwilligungen und/oder Widersprüche der Nutzer mittels des TCF 2.0 Consentstrings über die CMP.
Der Anbieter (Verlag) beantwortet Anfragen betroffener Personen, die beim Anbieter (Verlag) eingehen und die hier beschriebene Datenverarbeitung betreffen, soweit möglich selbst.
 

14. Änderungen der Bedingungen

14.1 Änderungen dieser AGB sind jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die Übermittelung der geänderten AGB an den Nutzer erfolgt frühzeitig und in geeigneter Weise, ggf. durch Bekanntmachung auf der Website https://www.augsburger-allgemeine.de/ oder per E-Mail. Sollte der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung widersprechen, gelten diese als vereinbart. Der Widerspruch hat in Textform zu erfolgen. Im Rahmen der Mitteilung erfolgt ein gesonderter Hinweis auf seine Widerspruchsmöglichkeit, die Frist sowie die Folgen seiner Untätigkeit.

14.2 Im Falle eines Widerspruchs stehen dem Nutzer als auch dem Verlag das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.  Eine einseitige Änderung der AGB nach 14.1 ist nicht möglich, sofern diese die Kernnutzungsmöglichkeiten der Angebote der Presse- Druck und Verlags GmbH zum Nachteil des Nutzers einschränken. Auch ist die einseitige Einführung von neuen, bisher nicht enthaltenen Verpflichtungen für den Nutzer ausgeschlossen.
 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Erfüllungsort ist – soweit es sich nicht um Verbraucher handelt – der Sitz des Verlags.

15.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags.

15.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
 

16. Hinweis zur Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Der Verlag ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.