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  2. Verbraucherschutz: Das einheitliche Ladekabel kommt 2024

Verbraucherschutz
04.10.2022

Das einheitliche Ladekabel kommt 2024

Elektrogeräte müssen in der EU Ende 2024 eine einheitliche Ladebuchse haben.
Foto: Mohssen Assanimoghaddam, dpa

Nach jahrelangen Diskussionen hat das EU-Parlament die Einführung einheitlicher Ladekabel für Smartphones, Tablets, Kameras und Co. beschlossen. Die Regelung soll ab Herbst 2024 gelten.

Eins für alle – und nun endgültig. Das EU-Parlament beschloss am Dienstag in Straßburg mit überwältigender Mehrheit das einheitliche Ladegerät und damit das Aus des Kabelwirrwarrs. Ab spätestens Ende 2024 gilt mit dem USB-C-Stecker ein Standard für alle kleinen und mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind. Dazu gehören Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen, aber auch E-Reader, Zahnbürsten, Tastaturen und Computer-Mäuse, Navigationsgeräte, Smartwatches und Spielekonsolen. Auch Laptops müssen künftig über eine USB-C-Buchse aufgeladen werden können. Für sie gibt es allerdings eine längere Übergangsfrist bis 2026.

Der Abgeordnete Andreas Schwab (CDU) lobte die Richtlinie als "gut für Verbraucher, Hersteller und die Umwelt". Die einheitlichen Ladegeräte würden "zu mehr Wettbewerb zwischen Herstellern und so zu mehr Auswahl für Verbraucher führen". Der Umstieg von einem Produzenten auf den anderen würde außerdem erleichtert. Wichtig sei laut Schwab jedoch, keine falschen Erwartungen zu schüren. Auch wenn sich die Konsumenten in zwei Jahren auf einen einheitlichen Standard für neu produzierte Elektrogeräte freuen können, "wird es deutlich länger dauern, bis alle bereits hergestellten Geräte abverkauft sind".

Das einheitliche Ladekabel könnte 980 Tonnen Elektroschrott sparen

Können Nutzer mit demselben Kabel alle Geräte laden, verringere das der EU-Kommission zufolge die Menge des jährlich in der EU angesammelten Elektroschrotts um 980 Tonnen. Zurzeit fielen jährlich geschätzt 11.000 Tonnen Elektroabfall durch entsorgte und nicht benutzte Ladegeräte an. Dementsprechend feierte die Europaparlamentarierin Anna Cavazzini (Grüne) das Ergebnis nicht nur als "Gewinn für die Verbraucher", sondern auch als "großen Erfolg für die Umwelt". Hinzu kommt, dass es künftig möglich sein soll, Gerät und Ladegerät sowie Kabel separat zu kaufen, da Kunden, so die Annahme, ohnehin bereits Buchsen zuhause in der Schublade liegen haben. Die Konsumenten hätten "nun die nachhaltige Wahl", so Cavazzini.

Die Europäer dürften die Folgen der Änderung auch im Geldbeutel spüren: Die Brüsseler Behörde rechnete vor, dass den Europäern Kosten von 250 Millionen Euro pro Jahr erspart blieben, wenn sie nicht mehr dazu verpflichtet sind, bei der Anschaffung zum Beispiel eines neuen Tablets auch ein Ladegerät mitzukaufen. Die EU-Parlamentarier forderten die Kommission darüber hinaus auf, einen einheitlichen Standard für kabelloses Laden vorzulegen. "Die gesetzlichen Vorgaben sollen mit der Zeit gehen, sonst droht hier erneut ein jahrzehntelanges Verwirrspiel mit den Verbrauchern durch die Industrie", sagte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi.

Apple verweigerte den Ladekabel-Kompromiss

Aus Brüssel hieß es, dass man die nun beschlossenen Standards je nach technologischer Entwicklung anpassen könne. Mit der finalen Abstimmung geht eine Saga zu Ende, die bereits im Jahr 2009 begonnen hatte. Damals forderte die Kommission 14 Handy-Produzenten auf, sich in einer Selbstverpflichtung auf einen Standard für Netzteile festzulegen. Die Zahl der Ladegeräte verringerte sich von 30 auf heute nur noch drei verschiedene Typen. Ein Unternehmen jedoch sträubte sich gegen die Bemühungen der Behörde zur Harmonisierung und weigerte sich, komplett auf seinen Anschluss zu verzichten: der US-Gigant Apple.

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Der Konzern verwies darauf, dass solche Richtlinien Innovationen ausbremsten. Deshalb wählte die EU schlussendlich das Mittel des Zwangs. Es ist das erste Mal weltweit, dass Gesetzgeber den Herstellern solche Vorgaben machen. Laut Repasi werde beim Ladekabel deutlich, weshalb Selbstverpflichtungen der Industrie "kein Allheilmittel" seien. Dass die Regelung erst in zwei Jahren in Kraft tritt, hätten Cavazzini zufolge die Vertreter der Mitgliedstaaten in den Verhandlungen gefordert.

Zwar sah der ursprüngliche Kommissionsentwurf eine Mindestdauer von zwölf Monaten für die Übersetzung in nationales Recht vor, ergo eine Regelung ab Herbst 2023. Aber dann wären vor allem Smartphones, Tablets, Kopfhörer und Lautsprecher betroffen gewesen. Die Mitgliedstaaten und das Parlament verlangten laut Schwab jedoch, unter anderem auch Navigationsgeräte, Earbuds, E-Reader, Tastaturen und Mäuse in den Anwendungsbereich mitaufzunehmen. Um den Herstellern mehr Zeit zur Umsetzung zu geben, habe man sich als Ausgleich auf 24 Monate geeinigt, in denen die Richtlinie in nationales Recht gegossen werden muss.

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