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Landratsamt
14.08.2019

Automaten: Was zu beachten ist

In Wertingen steht neuerdings dieser Fleisch- und Wurstautomat der Metzgerei Schmid.
Foto: Marion Buk-Kluger

Das Lebensmittelrecht ist ausschlaggebend

Insgesamt gibt es im Landkreis bereits vier Automaten für Frischfleisch, die von Metzgereien betrieben werden. „Die Automaten müssen den Anforderungen des Bayerischen Baugesetzes sowie dem Lebensmittelrecht genügen“, teilt Anita Strehle-Maier, zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt, mit. Dementsprechend müssen diese angezeigt und auf die entsprechende Adresse gemeldet werden. Eine Anforderung sei die ständige Kühlung der Waren, außerdem müssen die Verpackungen richtig und lesbar gekennzeichnet sein. „Jeder Lebensmittelbetrieb wird durch eine Risikobeurteilung eingestuft“, sagt Strehle-Maier weiter. Davon hinge die Kontrollhäufigkeit ab. „Die Auflagen gelten dauerhaft und nicht für einen bestimmten Zeitraum.“ Wer einen Automaten aufstellen möchte, sollte selbst vorher einige Überlegungen anstellen, betont die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in einem Informationsprospekt. Dabei gehört bei der Art der Produkte zum Beispiel die Größe oder die Zerbrechlichkeit dazu. Außerdem sollte über den genauen Standort nachgedacht werden, etwa ob er im Laden oder davorstehen sollte. Auch Sonderausstattungen wie das Bezahlsystem oder Fehlermeldungen per SMS an den Betreiber können erforderlich sein. Bedacht werden sollten zudem die Chancen und Risiken, heißt es in dem Prospekt weiter. So könnten die Apparate zwar zur Gewinnung neuer Kunden führen, andererseits fehlt der direkte Kontakt.

Für den Betrieb bedeute ein solches Angebot zwar eine Arbeitserleichterung zum Beispiel zu Stoßzeiten, allerdings müsste auch die zusätzliche Arbeitszeit am Wochenende beachtet werden. Für die Kunden gibt es weitere Vor- und Nachteile. So kann zwar rund um die Uhr eingekauft werden, dafür fehlt das Einkaufserlebnis und die Produktauswahl ist kleiner. Die Überwachung von Kaugummi- und Zigarettenautomaten fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Lebensmittelüberwachung. Zusätzlich fallen gegebenenfalls Auflagen von Jugend- oder Denkmalschutz an. Dies richte sich aber nach dem Einzelfall.

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