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Bestattung
31.10.2016

Das letzte Mal von Angesicht zu Angesicht

Der Abschied von einem geliebten Menschen ist eine schwierige Situation. Bei der Bewältigung des Abschieds helfen Bestattungsdienste. Sie helfen auch bei der Entscheidung, ob der Leichnam offen aufgebahrt werden soll.
Foto: Oliver Stratmann/dpa

Früher wurden Verstorbene im offenen Sarg aufgebahrt. Wie sich das Abschiednehmen verändert hat und was gerade für Kinder wichtig ist.

Wenn man in Amerika von Public Viewing spricht, dann hat das ganz und gar nichts mit Fußballjubel, Fahnenschwenken und Bierseeligkeit zu tun. Denn in den USA versteht man unter diesem Begriff die öffentliche Aufbahrung von Verstorbenen, bei der Verwandte und Bekannte am offenen Sarg Abschied nehmen können. Auch bei uns in der Region waren Verstorbene früher oft noch offen in der Aussegnungshalle aufgebahrt. Doch das, sagt Wolfgang Düthorn vom gleichnamigen Bestattungsinstitut in Dillingen, sei heute nicht mehr der Fall. „Dieses öffentliche Zur schaustellen hat sich in den letzten 20 Jahren aus unserer Bestattungskultur verabschiedet“, sagt er. Stattdessen gebe es für die Angehörigen heute in Altenheimen, Kliniken oder zu Hause die Möglichkeit, von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Bei der eigentlichen Trauerfeier bleibt der Sarg heute zu.

Das ist in Dillingen sogar mit einer Satzung geregelt. Im Vorfeld könne man den Sarg aber auf Wunsch noch einmal öffnen, sagt Düthorn. Das werde besonders von russischstämmigen Bürgern oft gewünscht. Litt der Verstorbene allerdings an einer Infektionskrankheit, dann muss der Sarg geschlossen bleiben. Auch bei Unfallopfern oder bei Menschen, die schon länger verstorben sind, empfehle sich das.

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